paPPa.com-Forum

Forum für ein gerechtes gemeinsames Sorgerecht für unsere Kinder
Aktuelle Zeit: Fr Sep 03, 2010 02:45:25

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 73 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Anklage wegen Kindesentziehung gegen die Kindesmutter
BeitragVerfasst: Mo Dez 13, 2004 12:12:43 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
Hallo,

jahrelang verwehrte mir die Kindesmutter den Umgang mit meinem jetzt neunjährigen Sohn.
Obwohl das Familiengericht Berlin bereits 2002 die Mutter zur Umgangsgewährung verurteilte (alle 14 Tage übers Wochenende), vereitelte die Kindesmutter seit August 2003 neuerlich dauerhaft den Umgang. Zahlreiche Verfahren führten vor dem Familiengericht Berlin nicht zum Erfolg, weil dieses sich strikt weigerte, den Gerichtsbeschluss von 2002 zwangsweise gegen die Kindesmutter durchzusetzen. (Durchsetzung der angedrohten Geldstrafe, ersatzweise Ordnungshaft).
Selbst am 15.08.2004 unter Hinzuziehung der Polizei und versuchter zwangsweiser Durchsetzung des Gerichtsbeschlusse aus dem Jahre 2002 verwehrte die Kindesmutter selbst den Polzeibeamten die Herausgabe des Kindes. Es folgte eine Einleitung eines Strafverfahrens wegen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung.
Nunmehr liegt es mir schriftlich vor, die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen die Kindesmutter wegen vorsätzlicher Kindesentziehung erhoben. Ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, ist noch nicht entschieden aber es ist endlich mal ein Licht am Ende des Tunnels zu sehen.
Warum gibt man den Müttern noch immer alle Rechte und wir Väter müssen um alles kämpfen?


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Anklage wegen Kindesentziehung gegen die Kindesmutter
BeitragVerfasst: Mo Dez 13, 2004 12:41:28 
Offline

Registriert: Mo Mär 22, 2004 20:16:06
Beiträge: 2753
rtw6410 hat geschrieben:
Warum gibt man den Müttern noch immer alle Rechte und wir Väter müssen um alles kämpfen?


Weil wir in einer femifaschistischen Gesellschaft leben. Aus monetären Gründen einerseits und ideologischen Gründen andererseits. Deshalb.

Bitte halte uns auf dem Laufenden. Wäre ein Novum in der deutschen Strafgerichtsbarkeit, wenn mütterliche Umgangsvereitelung als Kindesentzug mit Freiheitsberaubung sanktioniert würde. Und vor allem bis in die Revisonsinstanz Bestand haben sollte.

Special Edition


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo Dez 13, 2004 13:01:22 
Offline

Registriert: Sa Jul 26, 2003 13:37:11
Beiträge: 6171
Wohnort: Süddeutschland
Da bin auch auch äusserst gespannt drauf. Halte uns auf dem Laufenden, wenn es Neuigkeiten gibt. Dass aufgrund einer nicht eingehaltenen Umgangsregelung die Staatsanwaltschaft wegen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung Anklage erhebt, ist ein Novum. Ob es zu einer Verurteilung kommt, halte ich für sehr fraglich. Mit dem Strafrecht war durchgeknallten Müttern bisher genauso wenig beizukommen wie mit dem wertlosen BGB. Mach dir also nicht zu grosse Hoffnungen. Gleichwohl wünsche ich dir, dass es wirklich zu einer Verhandlung kommt, allein das wäre schon eine positive Entwicklung der Dinge. Das Risiko dabei für dich liegt in einem Freispruch oder einer richterlichen Ermahnung. Das wäre dann der letzte Beweis für sie, dass keine Macht der Welt dafür sorgen kann, die Kinder zum Vater zu lassen.

Würden die Familienrichter §1666 beachten, müsste es gar nicht so weit kommen. Umgangsverweigerung ist schliesslich eine nachweisbare Schädigung der Kinder und läuft dem Kindeswohl klar zuwider. Ein Entzug des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts wäre eine geeignete Kur, das Kind vor der verweigernden Kindsmutter zu schützen.

_________________
Trennungsfaq für Väter


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo Dez 13, 2004 13:05:34 
Offline

Registriert: Di Nov 23, 2004 17:43:47
Beiträge: 2122
Beachte: Die andere Seite liest mit. Ohne Kommentar.

vorsichtiger Torx


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo Dez 13, 2004 13:08:58 
Offline

Registriert: Sa Jul 26, 2003 13:37:11
Beiträge: 6171
Wohnort: Süddeutschland
Torx hat geschrieben:
Beachte: Die andere Seite liest mit. Ohne Kommentar.

Wie meinst du das? Sollte die Mutter hier mitlesen, kann sie das Strafverfahren nicht mehr stoppen. Es hilft ihr nichts mehr, hier mitzulesen. Sie sollte sich jetzt auf die Suche nach einem Anwalt machen und die Kinder zum Vater lassen.

_________________
Trennungsfaq für Väter


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo Dez 13, 2004 13:11:36 
Offline

Registriert: Di Nov 23, 2004 17:43:47
Beiträge: 2122
Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus den Informationen der Beiträge die weitere Vorgehensweise abschätzen lässt.

vorsichtiger Torx


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Viel wird der Kindesmutter nicht passieren
BeitragVerfasst: Mo Dez 13, 2004 13:21:50 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
Hallo und danke für die Antworten.
Viel verspreche ich mir auch nicht von dem Verfahrnen aber es ist schon ein "Wunder", das es zumindest zur Anklage gekommen ist.
Auch stört es mich nicht, wenn die Kindesmutter den Beitrag liest, was ich aber bezweifele.
Die Anklage ist für mich jedoch eine kleine Hoffnung auf eine kleine doch noch vorhandene Rechtsstaatlichkeit in diesem Land.
Außerdem habe ich auch die Zulassung als Nebenkläger beantragt und werde dann als Nebenkläger auch anwaltlich vertreten, weil wir auch für den seelisch erlittenenen Körperschaden ein Schmerzensgeld fordern werden.
Wie gesagt, auch ich bin auf dem Ausgang des Verfahrens gespannt, zumal das Familiengericht dann in der Zwickmühle sitzt, wenn die Kindesmutter verurteilt wird, dann muss das Familiengericht endlich handeln.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo Dez 13, 2004 22:16:00 
Offline

Registriert: Mo Mai 12, 2003 06:56:43
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin
Hallo rtw6410!

Nur mal zu Deiner Kenntnis, dass es auch funktionuckeln kann:

Druck durch Strafgericht wegen Umgangsboykott - § 235 StGB
Trotz Beschlüsse durch das Familiengericht (AG und OLG) boykottierte die Kindesmutter seit ca. 2 Jahren den Umgang mit dem Vater. Vorgegebene Termine wurden nicht eingehalten und der Vater stand meist vor verschlossener Tür ...

"Die Staatsanwältin wollte unbedingt eine Verurteilung und rief dazu auf, diesen Weg auch weiterhin einzuschlagen. Der Oberstaatsanwalt gesprochen war der selben Ansicht. Er hat selbst kleine Kinder und würde zum Tier werden, wenn man ihm diese weg nimmt. Nur sei die Umsetzung des § 235 äußerst schwierig ... Das Verfahren wurde vorläufig mit der Auflage eingestellt, dass sich die Mutter die nächsten 6 Monate an den Beschluss des Familiengerichtes zu halten hat, erst dann würde das Strafverfahren eingestellt werden."

Bericht + Diskussion im
paPPa.com-Forum
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=2864
+
im Väteraufbruch-Forum
http://www.carookee.com/forum/VAfK-Forum/2/3047205


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo Dez 13, 2004 23:57:11 
Offline

Registriert: Di Jun 15, 2004 19:11:59
Beiträge: 2151
...berichte unbedingt weiter über das Verfahren, insbesondere ob die Nebenklage durchgekommen ist.

Es ist sehr wichtig, dass solche Strafverfahren auch verbreitet werden.

Alles Gute,

_________________
Nawrath
-----------------------------------------------------------
http://www.nawrath.net


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di Dez 14, 2004 13:02:22 
Offline

Registriert: So Nov 09, 2003 20:01:57
Beiträge: 294
Wohnort: HL
Ganz wichtig ist hier, dass bei der Verhandlung der Zuhörerbereich gefüllt ist!!!

Vielleicht kriegst Du ja einige Berliner zusammen, die sich die Verhandlung anschauen.
Bei der Verhandlung in Kiel war das öffentliche Interesse recht groß, in solchen Verhandlungen füllen sonst nur Schulklassen die Räume.

Von dem Fall aus Kiel wurde auch bei RTL berichtet, schau doch mal ob Du nicht ein TV-Team oder jemanden von einer Berlinerlokalzeitung auf diese Verhandlung aufmerksam machen kannst.
Hierbei könnte ich dir eventuell auch helfen. Ich könnte dir auch die Anklageschrift aus Kiel besorgen vielleicht auch den Beschuß vom AG Kiel.

Lieben Gruß
Meik

_________________
Nachgworfene Macht über unschuldige Kinder zu besitzen ist eine Sache
diese Macht zu missbrauchen eine andere

Allen Kindern beide Eltern

MeikBoettcher@gmx.de


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do Dez 16, 2004 10:49:57 
Offline

Registriert: Do Dez 16, 2004 10:26:19
Beiträge: 7
Wohnort: Dresden
Eventuell hilft das hier weiter. Umgangsrechtsvereitlung ist ein heikles Thema und wird von vielen Gerichten bereits im Vorfeld abgeschmettert. Leider werden auch schon bei der Klage Formfehler begangen.
------------------------------------------------------
7 WF 112/99
Verkündet am:
20.07.1999
Oberlandesgericht
Bamberg
Rechtskräftig: unbekannt!

Zwangsgeldverhängung wegen Umgangsrechtvereitelung

Leitsatz des Gerichts:
Ein Antrag auf Verhängung eines Zwangsgeldes wegen Vereitelung des Umgangsrechts genügt nur dann den Anforderungen, wenn ein schuldhafter Verstoß gegen die im Ausgangsverfahren ergangene gerichtliche Verfügung hinsichtlich Zeit, Ort und sonstiger den Kernbereich betreffender Umstände des Geschehensablaufes dargelegt wird. Nicht ausreichend sind allgemein gehaltene Klagen über Pflichtverletzungen des sorgeberechtigten Elternteils im Rahmen der allgemeinen Erziehungspflicht.

Dieser schuldhafte Verstoß müsse so dargelegt werde, dass dieser Sachvortrag einerseits einem etwaigen qualifizierten Bestreiten der gegnerischen Partei und andererseits für diesen Fall einer gezielten Beweiserhebung zugänglich sei.
-----------------------------------------------------------

_________________
Gruß

Mario
was mich nicht umhaut, bestärkt mich noch.

Eltern für Kinder


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do Dez 16, 2004 10:53:34 
Offline

Registriert: Di Nov 23, 2004 17:43:47
Beiträge: 2122
Hallo pitbull. Willkommen im Club. Wir kennen uns.

Gruss und gute Zusammenarbeit
Torx


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Gericht arbeitet nun schneller
BeitragVerfasst: Di Jan 18, 2005 22:43:39 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
Anfang Dezember 2004 haben meine Anwälte einen neulichen Antrag gestellt beim Familiengericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, am 14.02.2005 ist bereits Termin zur Verhandlung um 11 Uhr in F III/332 im Halleschen Ufer 62 anberaumt worden.
Anscheinend will man sich bessern in der Bearbeitungszeit.
Naja von wollen kann wohl keine Rede sein, man muss ich wohl bessern, das ist zutreffender nach dem vorherigen Verfahren, wo es Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträge, Strafanzeigen etc. gehagelt hat, natürlich meinerseits.

In Sachen Kindesentziehung u. a. gibt es noch nichts Neues, meine Rechtsanwälte haben erst einmal Akteneinsicht verlangt und die Nebenklage beantragt.

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo Jan 24, 2005 13:45:29 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
Weiteres Strafverfahren gegen die Kindesmutter eingeleitet nach Schreiben der Kindesmutter an mich.
Nachdem mich die Kindesmutter schriftlich aufgefordert hat, jegliche Kontaktversuche zu meinem Sohn zu unterlassen wurde das Schreiben den Ermittlungsbehörden übergeben, die nun neuerlich ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Kindesentziehung eingeleitet haben. Die Kindesmutter hat somit entgegen dem rechtskräftigen Urteil zum Umgang aus dem Jahre 2002 schriftlich bescheinigt, das sie mir keinen Umgang mit meinem Sohn gewähren wird und somit weiterhin gegen das Gerichtsurteil verstoßen wird. Gleichzeitig sind die Ausführungen der Kindesmutter eine Nötigung gewesen.
Bleibt abzuwarten, was aus dem Ermittlungsverfahren wird.

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo Jan 24, 2005 15:33:21 
Offline

Registriert: Fr Jul 25, 2003 14:17:13
Beiträge: 117
Wohnort: zu weit vom Sohn entfernt: H>>K
Wenn auch soclh Schreiben zunächst weh tun:
Glückwunsch, das Schreiben wird ihr das Genick brechen.


Und trotzdem : Viel Glück


der vor Gericht und auf Hoher See. . .


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Nebenklage gegen Kindesmutter zugelassen!
BeitragVerfasst: So Jan 30, 2005 10:43:24 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
Hallo,

per Beschluss vom 20.01.2005 wurde nunmehr die Nebenklage zugelassen.

Amtsgericht Tiergarten

BESCHLUSS

Geschäftsnummer (245 Ds) 6 JU Js xxxxxxxxxxxxxxxxx

Datum: 20.01.2005


In der Strafsache

g e g e n

Axxxxxxxxx XXXXXXXXXXXXXX
geboren am XXXXXX1973 in Berlin/Deutschland
wohnhaft: AXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, 13051 Berlin
ledig, deutsche Staatsangehörige

Verteidiger:
Rechtsanwalt Wxxxxxxx XXXXXXXX, XXXXXXXXXX, 10365 Berlin

wegen Entziehung Minderjähriger u.a.

wird der Zeuge Volker XXXXXX, XXXXXXXXXX, 79395 Neuenburg

vertreten durch die Rechtsanwälte XXXXX, XXXXXX, XXXXXX, XXXXXXXXXXX, 10XXX Berlin

als Nebenkläger zugelassen; § 395 Abs. 1 Ziffer 1 d StPO.



XXXXXX
Richter am Amtsgericht/Strafgericht




Nun bleibt abzuwarten, wann der Termin zur Verhandlung anberaumt wird.
Werde versuchen, zu den Termin auch die Presse und das Fernsehen zu bekommen. Wer mir dabei helfen kann, dem wäre ich dankbar, insbesondere bei der Benennung von Ansprechpartnern in Bezug auf Presse und Fernsehen.

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo Jan 31, 2005 22:40:19 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
Am 14.02.2005 ist Termin beim Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin zwecks Umgangsregelung.
Mal sehen, ob nunmehr die Familienrichterin was unternimmt und endlich mal den damaligen Beschluss durchsetzt.
Bisher hat sich die Richterin strikt geweigert, gegen die Kindesmutter ein Zwangsgeld zu verhängen oder die Herausgabe des Kindes per Gerichtsvollzieher durchzusetzen.
Nunmehr, wo die Kindesmutter angeklagt ist wegen Kindesentziehung u.a. und die Nebenklage auch zugelassen wurde, wird es interessant, wie die Familienrichterin am 14.02.2005 entscheiden wird, wenn mein Anwalt dieses vortragen wird.
Setzt sie die angekündigten Zwangsmaßnahmen aus dem damaligen Urteil dieses Mal wieder nicht durch, wenn die Kindesmutter wieter bei ihrer sturrren Haltung bleibt, werde ich gegen die Familienrichterin Strafanzeige wegen Beihilfe zur Kindesentziehung und fahrlässiger Körperverletzung (PAS-Syndrom bei meinem Sohn) erstatten.
Wir leben ja angeblich im Rechtsstaat und somit kann ich ja alle mir zustehenden Rechtsmittel ausschöpfen.
Ich werde ausführlich in der Sache weiter berichten.

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di Feb 01, 2005 09:01:06 
Offline

Registriert: Mo Mai 12, 2003 06:56:43
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin
rtw6410 hat geschrieben:
Bisher hat sich die Richterin strikt geweigert, gegen die Kindesmutter ein Zwangsgeld zu verhängen oder die Herausgabe des Kindes per Gerichtsvollzieher durchzusetzen.

Gerichtsvollzieher geht bei Umgang nicht ... so die rechtliche Situation. Das KANN die Richterin also nicht machen, selbst wenn sie wollen würde.

rtw6410 hat geschrieben:
Setzt sie die angekündigten Zwangsmaßnahmen aus dem damaligen Urteil dieses Mal wieder nicht durch, wenn die Kindesmutter wieter bei ihrer sturrren Haltung bleibt, werde ich gegen die Familienrichterin Strafanzeige wegen Beihilfe zur Kindesentziehung und fahrlässiger Körperverletzung (PAS-Syndrom bei meinem Sohn) erstatten.
Wir leben ja angeblich im Rechtsstaat und somit kann ich ja alle mir zustehenden Rechtsmittel ausschöpfen.

Richtig. Aber statt Strafanzeige gegen eine Richterin wäre es besser, du verlangst von ihr einen Beschluss in der Sache, um damit in die nächste Instanz zu klettern. Da haste dann andere Richter und vielleicht sind die nicht so denkfaul wie deine Richterin. - Es wäre halte ne neue Chance.
Oder mach halt beides.
Es macht nur wenig Sinn, sich ewig mit der gleichen Richterin in der ersten Instanz rumzubalgen - wenn die nicht will, will sie halt nicht. Kein Mensch kann Richtern Einhalt gebieten, siehe den Fall Görgülü. Die machen wirklich was sie wollen, völlig unbelastet von Recht, Gesetz, Moral und Anstand.

rtw6410 hat geschrieben:
Ich werde ausführlich in der Sache weiter berichten.

Das ist gut.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di Feb 01, 2005 09:09:26 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
Zitat:
Gerichtsvollzieher geht bei Umgang nicht ... so die rechtliche Situation. Das KANN die Richterin also nicht machen, selbst wenn sie wollen würde.


Hallo,

muss dem leider widersprechen.
Es gab mir schon bekannte Fälle, wo per Gerichtsbeschluss dieses angeordnet wurde und wo zu dem bestimmten Termin ein Gerichtsvollzieher, ein Mitarbeiter des Jugendamtes und die Polizei vor der Tür der Kindesmutter standen und das Kind zur Durchsetzung des Umgangrechtes abholten.
Auch rechtlich gesehen ist dieses eindeutig machbar.
Das Problem ist nur, das sich die meisten Richter davor sträuben.

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di Feb 01, 2005 09:42:25 
Offline

Registriert: Mo Mai 12, 2003 06:56:43
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin
rtw6410 hat geschrieben:
Zitat:
Gerichtsvollzieher geht bei Umgang nicht ... so die rechtliche Situation. Das KANN die Richterin also nicht machen, selbst wenn sie wollen würde.


Hallo,
muss dem leider widersprechen.
Es gab mir schon bekannte Fälle, wo per Gerichtsbeschluss dieses angeordnet wurde und wo zu dem bestimmten Termin ein Gerichtsvollzieher, ein Mitarbeiter des Jugendamtes und die Polizei vor der Tür der Kindesmutter standen und das Kind zur Durchsetzung des Umgangrechtes abholten.
Auch rechtlich gesehen ist dieses eindeutig machbar.
Das Problem ist nur, das sich die meisten Richter davor sträuben.


Bevor wir aneinander vorbei reden - ich habe das hier gemeint:

§ 33 Absatz 2 FGG:
"Soll eine Sache oder eine Person herausgegeben oder eine Sache vorgelegt werden oder ist eine Anordnung ohne Gewalt nicht durchzuführen, so kann auf Grund einer besonderen Verfügung des Gerichts unabhängig von den gemäß Absatz 1 festgesetzten Zwangsmitteln auch Gewalt gebraucht werden. Eine Gewaltanwendung gegen ein Kind darf nicht zugelassen werden, wenn das Kind herausgegeben werden soll, um das Umgangsrecht auszuüben."
Also kann lediglich auf die Mutter eingewirkt werden oder diese ggf. mit Ordungsmitteln in die Schranken gewiesen werden (Ordnungsgeld oder Ordnungshaft). Gewaltanwendung gegen das Kind selber ist aber nicht möglich. Jugendamt und Polizei können zwar antanzen, aber wenn das Kind nicht will und sich wehrt, haben sie kein Mittel gegen das Kind (was ich i.ü. auch für richtig halte, da muss man schon anders vorgehen als mit dem Polizeigriff ... in Frankreich und den USA geht die Mutti halt in den Bau bevor das Kind "verprügelt" wird).
Kinder können mit Gewalt lediglich rausgenommen werden, wenn die Mutter das Sorgerecht nicht mehr hat und das Gericht verfügt, dass das Kind aus dem Haushalt herausgenommen wird. - Das aber hat es zur Umsetzung des Umgangs bisher nur sehr sehr selten gegeben und macht ein Sorgerechtsverfahren notwendig. Hast du davon gesprochen? Umgangsrecht alleine hilft da nicht.
Jetzt klarer, was ich gemeint habe?


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di Feb 01, 2005 10:19:51 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
Das ist richtig, die eventuelle Gewaltanwendung richtet sich stets gegen den umgansvereitelnen Partner, nie gegen das Kind.
Wer würde denn auch gegen das Kind Gewalt anwenden?

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi Feb 02, 2005 07:22:35 
Offline

Registriert: Mo Mai 12, 2003 06:56:43
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin
Die Poholizei - wenn die Kinder wegen Aufenthaltsbestimmungsrechtsentzug abgeholt werden ... und es dann ins Heim geht, z.B. Hast du nicht die Bilder aus Österreich gesehen, als die Kinder zur Mama sollten? Mit Armumdrehen und so ...


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Eröffnungsbeschluus zur Anklage gegen die Kindesmutter
BeitragVerfasst: Fr Feb 18, 2005 14:58:42 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
Amtsgericht Tiergarten

BESCHLUSS

Geschäftsnummer (245 Ds) 6 JU Js 1753/04 (826/04)

Datum: 14.02.2005


In der Strafsache

g e g e n

Axxxxxxxxx XXXXXXXXXXXXXX
geboren am XXXXXX1973 in Berlin/Deutschland
wohnhaft: AXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, 13051 Berlin
ledig, deutsche Staatsangehörige

Verteidiger:
Rechtsanwalt Wxxxxxxx XXXXXXXX, XXXXXXXXXX, 10365 Berlin

wegen Entziehung Minderjähriger

wird die Anklage der

Staatsanwaltschaft Berlin vom 24.11.2004

unter Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Amtsgericht Tiergarten

-Strafrichter-

zur Hauptverhandlung zugelassen.



XXXXXX
Richter am Amtsgericht/Strafgericht

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr Feb 18, 2005 15:04:06 
Offline

Registriert: So Nov 09, 2003 20:01:57
Beiträge: 294
Wohnort: HL
Sag rechtzeitig bescheid, damit der Zuhörerraum auch gefüllt wird :!:

Lieben Gruß

_________________
Nachgworfene Macht über unschuldige Kinder zu besitzen ist eine Sache
diese Macht zu missbrauchen eine andere

Allen Kindern beide Eltern

MeikBoettcher@gmx.de


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags: Gerichtstermin zur Verhandlung!
BeitragVerfasst: Fr Feb 18, 2005 15:05:03 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
So nun wird es richtig ernst in der Sache.

Am 10.03.2005 findet um 11.45 Uhr im Saal B 136 im Kriminalgericht Berlin-Moabit in der Wilsnacker Strasse 4 die Verhandlung zur Kindesentziehung statt.
Die Ladung dazu wurde mir heute zugestellt.
Ob diese Verhandlung öffentlich ist, kann ich nicht sagen, jedoch bin ich als Zeuge und Nebenkläger geladen worden und werde auch zusammen mit meinem Anwalt den Termin wahrnehmen.
Wer Interesse hat, kann gerne kommen, je voller der Zuschauersaal ist, desto besser, denke ich mal.

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Termin 10.03.2005!!!
BeitragVerfasst: Fr Feb 18, 2005 15:06:44 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
So nun ist es soweit!!!

Am 10.03.2005 findet um 11.45 Uhr im Saal B 136 im Kriminalgericht Berlin-Moabit in der Wilsnacker Strasse 4 die Verhandlung zur Kindesentziehung statt.
Die Ladung dazu wurde mir heute zugestellt.
Ob diese Verhandlung öffentlich ist, kann ich nicht sagen, jedoch bin ich als Zeuge und Nebenkläger geladen worden und werde auch zusammen mit meinem Anwalt den Termin wahrnehmen.
Wer Interesse hat, kann gerne kommen, je voller der Zuschauersaal ist, desto besser, denke ich mal.
Ich glaube nunmehr fast wieder an Gerechtigkeit, aber warten wir die Verhandlung ab.

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: was - ausser Deiner Enttäuschung- soll dabei rauskommen?
BeitragVerfasst: Sa Feb 19, 2005 15:34:29 
Offline

Registriert: Fr Feb 18, 2005 16:31:22
Beiträge: 3
Wohnort: Köln
Bevor Du mit allzu großen Erwartungen auf die Verhandlung hoffst: Auch wenn alles richtig ist, was Du schreibst, was soll denn der Richter machen?

Natürlich muss er die Anklage zulassen, steht ja im Gesetz. Aber welche Folgen soll er denn ausurteilen? Welche Möglichkeiten hat er denn.
Geh mal davon aus, dass er durchaus gutwillig ist, und dass ihm als erstes nach einer Lösung Deines Problems sucht. Aber wie?

Jede Geldstrafe, die er verhängen würde, geht letztlich auch zu Lasten des Kindes. Und er weiß auch, wenn er eine Verurteilung ausspricht und sie zahlen muss, wird sie Dir das Leben erst recht zur Hölle machen.

Freiheitsstrafe (auf Bewährung) ? Ja wie denn, er kann dem Kind doch nicht die Mutter wegnehmen, auch wenn sie gestört ist. Das Kind leidet unter der Mutter doch jetzt schon, und wenn er da noch reinfunken würde, würde er dem Kind doch noch mehr antun, als die Mutter jetzt schon.

Also wird irgendwo eine ganz milde Strafe, entweder Verwarnung oder Einstellung des Verfahrens gegen die Auflage, den Umgang zu ermöglichen, erfolgen. Viel mehr kann nicht drin sein.


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags: Re: was - ausser Deiner Enttäuschung- soll dabei rauskommen?
BeitragVerfasst: Sa Feb 19, 2005 16:38:50 
Offline

Registriert: Mo Mär 22, 2004 20:16:06
Beiträge: 2753
freaknow hat geschrieben:
Jede Geldstrafe, die er verhängen würde, geht letztlich auch zu Lasten des Kindes.

Freiheitsstrafe (auf Bewährung) ? Ja wie denn, er kann dem Kind doch nicht die Mutter wegnehmen, auch wenn sie gestört ist.


Bei Verstössen gegen § 170 StGB wird auch keine "Rücksicht" auf das Kind genommen, wenn durch eine Geld-/Haftstrafe der Umgang ausfällt. "Gewöhnliche" Vergehen oder Verbrechen, die von Müttern begangen werden, führen in aller Regel auch nicht dazu, dass eine "Rücksicht" auf das Kind genommen wird. Im Gegenteil, wie nachfolgender Auszug aus dem Rundschreiben Jug Nr. 4/2003 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Berlin zeigt:


Standards der gemeinsamen Unterbringung von Müttern und Kindern im Strafvollzug / Untersuchungshaftvollzug

3.1. Entscheidungskriterien
Grundsätzlich begründen weder die Straffälligkeit noch die Inhaftierung einer Mutter ihre Erziehungsunfähigkeit. Eine inhaftierte Mutter ist jedoch bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Sorge durch das Leben in der Vollzugsanstalt wesentlich eingeschränkt.
Eine gemeinsame Unterbringung im Strafvollzug / Untersuchungshaftvollzug kann im Einzelfall vor allem dann infrage kommen,
- wenn das Kind zwischen 0 und 1 1/2 Jahre alt ist, hier insbesondere nach der Entbindung und in der Stillphase,
- wenn die Mutter allein erziehend ist,
- wenn die Strafhaft nicht länger als voraussichtlich zwei Jahre dauern wird bzw. das Kind zum Zeitpunkt der Entlassung nicht älter als 3 Jahre ist.

3.2. Ausschlussgründe
Eine sofortige, ungeplante Mitaufnahme eines Kindes in die JVAF ist nicht möglich; in diesen Fällen leitet das zuständige Jugendamt eine Inobhutnahme ein. Stehen keine Familienangehörigen oder andere Vertrauenspersonen der Mutter zur Betreuung des Kindes zur Verfügung, muss zunächst eine Unterbringung im Kindernotdienst erfolgen.


http://www.sensjs.berlin.de/jugend/juge ... ollzug.pdf

Siehe auch den Thread:
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=3493

Wodurch bewiesen ist, dass selbst eine Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) für Mutter nicht zu Lasten des Kindes gehen muss, wenn ein sorgender Vater (oder andere Familienangehörige) vorhanden ist.

Special Edition


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa Feb 19, 2005 17:57:32 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
Ich denke mal, es würde schon eine Einstellung des Verfahrens unter der Auflage ausreichen, das man das Verfahren nur einstellt, wenn die Kindesmutter ab sofort den Umgang gewährt, anderenfalls ihr eine Haftstrafe droht.
Also bei mir würde das Wirkung zeigen und dann würde ich lieber dem Kindesvater das Kind geben, bevor ich als Mutter in den Bau gehen würde, was der gesamten Lage überhaupt nicht zuträglich wäre und dem Kinde erst recht nicht.

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa Feb 19, 2005 18:07:27 
Offline

Registriert: So Jan 12, 2003 18:37:10
Beiträge: 2918
rtw6410 hat geschrieben:
Ich denke mal, es würde schon eine Einstellung des Verfahrens unter der Auflage ausreichen, das man das Verfahren nur einstellt, wenn die Kindesmutter ab sofort den Umgang gewährt, anderenfalls ihr eine Haftstrafe droht.
Also bei mir würde das Wirkung zeigen und dann würde ich lieber dem Kindesvater das Kind geben, bevor ich als Mutter in den Bau gehen würde, was der gesamten Lage überhaupt nicht zuträglich wäre und dem Kinde erst recht nicht.


Vielleicht bietet es sich an, für dich als "Nebenkläger" für eine Haftstrafe auf Bewährung einzutreten.

Gruß
Andreas


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa Feb 19, 2005 18:31:40 
Offline

Registriert: So Nov 09, 2003 20:01:57
Beiträge: 294
Wohnort: HL
Ich denke wir sollten hier mal die Kirche im Dorf lassen!
Es geht hierbei ja nicht um die Bestrafung der KM, sondern um Wiederherstellung des Kontaktes zwischen Kind und Vater.

Sollte in solchen Fällen die Bestrafung der KM im Vordergrund stehen, würde dabei nur der Paarkonflikt fortgeführt, dann hätten solche Strafverhandlungen keinen Sinn und würden auch nicht verfolgt werden. Es geht doch um Kindesentziehung, nicht um Mord o. Todschlag!

Diese Vorgehensweise bei massiven Umgangsboykott sollte unbedingt fortgeführt werden!

Gruß

_________________
Nachgworfene Macht über unschuldige Kinder zu besitzen ist eine Sache
diese Macht zu missbrauchen eine andere

Allen Kindern beide Eltern

MeikBoettcher@gmx.de


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa Feb 19, 2005 20:05:01 
Offline

Registriert: Mi Sep 29, 2004 12:13:37
Beiträge: 2118
Meik B hat geschrieben:
Ich denke wir sollten hier mal die Kirche im Dorf lassen!
Es geht hierbei ja nicht um die Bestrafung der KM, sondern um Wiederherstellung des Kontaktes zwischen Kind und Vater.



Nicht ganz richtig. Es geht hier um eine Strafsache, nicht um eine Familiensache, auch wenn das hier sachlich zusammenhängt. M.W. wird das Umgangsproblem separat beim Familiengericht zu verhandeln sein (oder ist eben schon verhandelt worden). Wäre schön, wenn Mutti präzedenzfallmäßig mal ein Bißchen hinter schwedische Gardienen wanderte. Ein Tag wär da schon ein Erfolg. 8)
Meint Karlsson


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa Feb 19, 2005 20:29:56 
Offline

Registriert: So Jan 12, 2003 18:37:10
Beiträge: 2918
Meik B hat geschrieben:
Ich denke wir sollten hier mal die Kirche im Dorf lassen!
Es geht hierbei ja nicht um die Bestrafung der KM, sondern um Wiederherstellung des Kontaktes zwischen Kind und Vater.

Sollte in solchen Fällen die Bestrafung der KM im Vordergrund stehen, würde dabei nur der Paarkonflikt fortgeführt, dann hätten solche Strafverhandlungen keinen Sinn und würden auch nicht verfolgt werden. Es geht doch um Kindesentziehung, nicht um Mord o. Todschlag!

Diese Vorgehensweise bei massiven Umgangsboykott sollte unbedingt fortgeführt werden!

Gruß


Meik vergisst, wie es andersherum läuft:
Wenn ein Vater mit seinem Kind untertaucht, wird er interpolmässig gesucht, verhaftet, verurteilt, eingesperrt. Das Kind kommt zur Mutter, egal, wie lange es es nicht gesehen hat.
Ob es dem "Kindeswohl" schadet, dem Vater plötzlich entrissen zu sein, ob es der "Paarkonflikt" schadet, wenn einer, der aus Angst gehandelt hat, wie ein Verbrecher jahrelang eingesperrt wird...all das interessiert NIE.

Würde einmal, wegen Umgangsbokott eine Mutter in den Bau wandern, gehörte der ganze Umgangsboykott in diesem Lande...und auch manche Kindesentführung aus Angst davor...schlagartig der Vergangenheit an bzw. wäre zumindest viel seltener!

Hätte die KM zum wiederholten Male Lippenstifte geklaut: Keiner beschwerte sich....nur wenn's um den Kinderklau geht rufen alle nach Straferlass.

Wer so redet, nimmt sich selbst für weniger wichtig als einen Lippenstift...und dieser unser mangelhafter Stolz ist ein wichtiger Grund für die ganze Misere.

Andreas


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa Feb 19, 2005 20:38:46 
Offline

Registriert: Mi Sep 29, 2004 12:13:37
Beiträge: 2118
Andreas hat geschrieben:
Hätte die KM zum wiederholten Male Lippenstifte geklaut: Keiner beschwerte sich....nur wenn's um den Kinderklau geht rufen alle nach Straferlass.

Wer so redet, nimmt sich selbst für weniger wichtig als einen Lippenstift...und dieser unser mangelhafter Stolz ist ein wichtiger Grund für die ganze Misere.
:!: :!: :!:

Ausgezeichnet! That's it. Volle Zustimmung, Andreas,
und einen schönen Sonntag

Karlsson


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa Feb 19, 2005 22:18:59 
Offline

Registriert: Sa Jul 26, 2003 13:37:11
Beiträge: 6171
Wohnort: Süddeutschland
Lieber fuerteventura, deine Gedanken enthüllen auf anschauliche Weise einen Teil staatlichen Gewebes, der unser Gemeinwesen restlos durchdrungen hat. Dessen Prinzipien kristallisieren sich in folgenden Sätzen:

• Wer Mütter bestraft, bestraft damit die Kinder
• Internventionen zugunsten der Ausübung von Umgangsrechten unterliegen sehr beschränkten Handlungsmöglichkeiten

Sehen wir uns mal an, was passiert wenn der Staat will, dass die Kinder zu ihm kommen anstatt zum Vater und die Mutter dies verweigert oder auch nur nicht genügend fördert: Die Verletzung der Schulpflicht kann je nach der Schwere des Verstoßes eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen. Als Ordnungswidrigkeit gilt die Verletzung der Schulpflicht, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde. Wer einen anderen der Schulpflicht dauernd oder wiederholt entzieht, wird gemäß §140 mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen (bis 5000 EUR!) bestraft. In Hessen kam es beispielsweise 2003 zu über 4000 Verfahren. Dabei werden die Schüler auch mit Polizeigewalt zur Schule gebracht.

Anderes Beispiel: Löse mal einen unkorrekten Fahrausweis und werde in der Strassenbahn kontrolliert. Ohne Ausweis wird du von den Kontrolletti-Hanseln des Verkehrsbetriebes stante pede zur Polizei geschafft und dort erkennungsdienstlich behandelt.

Offenbar schafft jede Uniformmütze oder sogar Angestellte von Firmen, wo unser grosser Staat sich die Hände gebunden sieht: Einen kleinen Menschen von Platz a nach Platz b zu bringen, auch gegen den Willen von Person X. Von anderen Ländern mag ich gar nicht anfangen, die Verfahrensweisen in Kanada, Australien, Dänemark, Frankreich, vielen Bundesstaaten der USA und vielen anderen Ländern sind in diesem Forum hinreichend bekannt. Dort geht, was bei uns vor allem von Angehörigen der Rechtspflege als unmöglich abgetan wird. Warum wohl?

Der Fokus darf nicht mehr auf Befindlichkeiten einer kindermissbrauchenden Mutter liegen, sondern auf dem Kind. Das Kind kommt aus der höchst schädigenden Abhängigkeitsrelation zur Mutter nur heraus, wenn die Mutter weiter nach hinten gesetzt wird. Begreift sie dies nicht trotz vorausgehender nichtinvasiver Bemühungen der Helfer, muss das durchgesetzt werden. Wer würde einen missbrauchenden Vater von Strafen freihalten, weil das für sein Kind negative Auswirkungen haben könnte? Missbrauch mit seinen lebenslangen fatalen Folgen ist aber nicht nur körperlicher Missbrauch, sondern auch die Vergewaltigung einer Kinderseele durch gewaltsame Amputation ihrer Wurzeln.

Die Argumente der anderen Schreiber hier im thread kommen noch hinzu. Wo um alles in der Welt siehst du Väter, denen Haft erspart wird weil sie Kinder haben? Eher das Gegenteil ist der Fall. Man hält ihnen die Schändlichkeit ihrer Untaten erst recht vor, weil sie als Väter in besonderem Masse Verantwortung tragen. Im Gegensatz dazu bekommen Mütter den Mitleidsbonus oder sorgt wie von SE geschildert mit viel finanziellem und ideellem Aufwand für eine Konstruktion, die sogar während einer Haftstrafe den Mutter-Kind-Kontakt permanent aufrecht erhält. Dagegen habe ich gar nichts - aber wo sind die Väter? Sind sie unwichtig, weil "bloss" 94% der Strafgefangenen Männer sind?

NICHTS kann diese schamlose Verachtung der Kinder- und Menschenrechte rechtfertigen, auch wenn es opportun in diesem Staat ist radikalfeministische Denkschemas als banale Normalität vor verkaufen.

_________________
Trennungsfaq für Väter


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: So Feb 20, 2005 20:10:28 
Offline

Registriert: Mi Feb 16, 2005 18:45:22
Beiträge: 12
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Mich würde mal interessieren ob jemand einen solchen Fall kennt, bei dem es zugunsten eines Vaters ausgegangen ist?Ich habe beim AG Euskirchen das gleiche erlebt und bin kurz vorm aufgeben. Die KM verwehrt mir meine Tochter und nix passiert. In meinem Fall sagt die Polizei das sie nicht zuständig seien und das Jugendamt besteht nur aus Pfeifen. Die KM kann machen was sie will und trotz Urteilen und außergerichtlichen, schriftlichen Einigungen, habe ich meine Tochter seit November nicht mehr gesehen. Eine Strafe schließt die zuständige Richterin wohl aus und ich bin ständig in der Beweispflicht. Habe ich die Beweise vorgelegt, wird alles abgewiegelt und ich bin der Dumme. Unfassbar. Wo leben wir hier? Vielleicht schaut sich der/die ein oder andere Richter/-in mal solche Seiten an und entscheidet mal wirklich im Sinne eines Kindes und nicht nur im Sinne einer Kindesmutter. Also liebe Richter, denkt mal über euer tägliches Handeln nach und greift euch mal an die eigene Nase, ob ihr wirklich im Sinne der Gerechtigkeit handelt?


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa Mär 05, 2005 12:39:17 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
:arrow: Der Tag der Entscheidung rückt am 10.03.2005 in Berlin rückt näher. Ich bin gespannt, wie die Sache nun ausgehen wird für die angeklagte Kindesmutter.
Soweit mir bekannt ist, ist die Verhandlung öffentlich.

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa Mär 05, 2005 20:30:43 
Offline

Registriert: So Jan 12, 2003 18:37:10
Beiträge: 2918
PeterP hat geschrieben:
Eine Gewaltanwendung gegen ein Kind darf nicht zugelassen werden, wenn das Kind herausgegeben werden soll, um das Umgangsrecht auszuüben."
...
(was ich i.ü. auch für richtig halte, da muss man schon anders vorgehen als mit dem Polizeigriff ... in Frankreich und den USA geht die Mutti halt in den Bau bevor das Kind "verprügelt" wird).


Sekunde mal,
bei der Schulpflicht wir auch Gewalt gegen den Kindeswillen angeordnet.
Ich kann sehr wohl verlangen, dass das Kind mit mir ungestört spricht und hierzu notfalls auch mit Gewalt den Fängen der Mutter oder seiner eigenen Verhetzung mal entzogen wird.
Wenn das Kind dann immer noch mit mir nichts zu tun haben will...macht es natürlich keinen Sinn sowas fortzusetzen.

Die Möglichkeit zu einem Gespräch, ggf. auch unfreiwillig, möchte ich allerdings schon haben und zwar genauso, wie ich sie hätte, wenn ich mit dem Kind zusammen wohnen würde.

Gruß
Andreas


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi Mär 09, 2005 16:37:41 
Offline

Registriert: Do Dez 30, 2004 18:24:43
Beiträge: 223
ich wollte nur mal verkünden, daß einige mitglieder des vafk berlin und meine wenigkeit morgen bei dem prozeß anwesend sein werden. der prozeß ist öffentlich.

*daumendrück*

_________________
meine liebe zu unserer tochter ist stärker.


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do Mär 10, 2005 13:18:54 
Offline

Registriert: Do Okt 09, 2003 11:37:20
Beiträge: 191
Wohnort: Wismar
13:15 Uhr. Wie ist es gelaufen??? Bin schon ganz aufgeregt.

Vielleicht sollte solchen Rabenmüttern das Sorgerecht entzogen werden. Natürlich mit Umgang. In Zwangsgeld und Haft sehe ich keinen Sinn als Lösung für das Kind und dessen Entwicklung.

Das Gericht sollte immer dem jenigen Elternteil das Sorgerecht übertragen, der den Umgang am besten fördert und der am Tolerantesten ist. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Mama unfähig ist Partnerschaft und Eltersschaft auseinander zu halten, na dann müsste das doch neu auf der Sorgerechtsschiene verhandelt werden.

LG Micha


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do Mär 10, 2005 15:27:23 
Offline

Registriert: Do Dez 30, 2004 18:24:43
Beiträge: 223
es war ein kriminalgerichtsverfahren, in dem gegen die mutter anklage wegen kindesentzuges verhandelt wurde. es ging speziell um einen umgangstermin, der von beiden seiten im rahmen einer mediation vereinbart und von der km nicht eingehalten wurde. der boykott zog sich insgesamt fast über ein jahr. deshalb hat der kv klage erhoben, die von der staatsanwaltschaft stattgegeben wurde.

abgesehen von dem nun noch anhängigen familiengerichtsverfahren bezüglich einer festen umgangsregelung hat das gericht klar erkannt, daß eine kindesentziehung stattgefunden hat. das jugendamt war weder als zeuge noch als berater zugelassen, da dieses in den vergangenen familiengerichtsverhandlungen ganz klar pro km voreingenommen war und der km zur umgangsaussetzung riet.

gegen einer ratenzahlung einer geldstrafe(buße), die dem einkommen der km angemessen war, wurde das verfahren eingestellt.

der richter und die staatsanwältin haben klar und deutlich betont, daß so etwas nicht vorkommen dürfe und im wiederholungsfall härtere bestrafung nach sich ziehen würde. sie sind die km nebst anwalt ganz schön angegangen, wonach die sprichwörtliche stille im raume war. der anwalt des vaters war auch gut drauf und hat allen versuchen der gegnerschaft den wind aus den segeln genommen.

vielleicht wird sich der vater hier auch noch selbst dazu äußern, da ich nicht genau weiß, wie das nun mit der nebenklage weitergeht, wenn überhaupt.

man kann nur hoffen, daß der umgang nun klappt.

wir leider nur 5 anwesenden haben das als positives zeichen bzw wegbereitung für zukünftige gleichgelagerte verfahren gesehen.

_________________
meine liebe zu unserer tochter ist stärker.


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do Mär 10, 2005 15:29:34 
Offline

Registriert: Do Dez 30, 2004 18:24:43
Beiträge: 223
amarok hat geschrieben:
es war ein kriminalgerichtsverfahren, in dem gegen die mutter anklage wegen kindesentzuges verhandelt wurde. es ging speziell um einen umgangstermin, der von beiden seiten vorläufig im rahmen einer mediation, die auflage vom familiengericht war, vereinbart und von der km nicht eingehalten wurde. der boykott zog sich insgesamt fast über ein jahr. deshalb hat der kv klage erhoben, die von der staatsanwaltschaft stattgegeben wurde.

sorry, ergänzung.

_________________
meine liebe zu unserer tochter ist stärker.


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do Mär 10, 2005 17:15:39 
Offline

Registriert: Do Dez 30, 2004 18:24:43
Beiträge: 223
so, nun die vorläufig endgültige (haha) fassung.

es war ein kriminalgerichtsverfahren, in dem gegen die mutter anklage wegen kindesentzuges verhandelt wurde. es ging speziell um einen umgangstermin, der von beiden seiten vorläufig im rahmen einer mediation, die auflage vom familiengericht war, vereinbart und von der km nicht eingehalten wurde. der boykott zog sich insgesamt fast über ein jahr. deshalb hat der kv klage erhoben, die von der staatsanwaltschaft stattgegeben wurde.

abgesehen von dem nun noch anhängigen familiengerichtsverfahren bezüglich einer festen umgangsregelung hat das gericht klar erkannt, daß eine kindesentziehung stattgefunden hat. das jugendamt hat dem gericht jegliche mitarbeit verweigert und der km untersagt, aussagen der ja-mitarbeiter außerhalb der schriftlichen stellungnahme zu äußern.

gegen die ratenzahlung einer geldstrafe(buße) in höhe von 480 euro, die dem einkommen der km angemessen war, wurde das verfahren vorläufig bis zur abgeltung der buße nach § 153 Abs 3a eingestellt.

der richter und die staatsanwältin haben klar und deutlich betont, daß so etwas nicht vorkommen dürfe und im wiederholungsfall härtere bestrafung nach sich ziehen würde. sie sind die km nebst anwalt ganz schön angegangen, wonach die sprichwörtliche stille im raume war. der anwalt des vaters war auch gut drauf und hat allen versuchen der gegnerschaft den wind aus den segeln genommen.

vielleicht wird sich der vater hier auch noch selbst dazu äußern, da ich nicht genau weiß, wie das nun mit der nebenklage weitergeht, wenn überhaupt.

man kann nur hoffen, daß der umgang nun klappt.

wir leider nur 5 anwesenden haben das als positives zeichen bzw wegbereitung für zukünftige gleichgelagerte verfahren gesehen.


bitte lösche mal einer die vorstehenden beiden beiträge, danke.

_________________
meine liebe zu unserer tochter ist stärker.


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do Mär 10, 2005 17:45:19 
Offline

Registriert: So Jan 12, 2003 18:37:10
Beiträge: 2918
KLASSE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Weiter so!

Andreas


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do Mär 10, 2005 21:12:17 
Offline

Registriert: Do Feb 06, 2003 21:49:57
Beiträge: 292
Lob an den/die Richter :!: :!: :!:

Besonders ist das "Verhalten des JA ist zu loben", da sieht man deutlich die Notwendigkeit einer Strafanzeige gegen die Verantwortlichen :!: :!: :!:

_________________
Gruß Florian

Kinder sind nicht das Privateigentum der Mütter, sollten sie es jedoch sein, haben diese auch alle Aufwendungen dafür selbst zu tragen


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
 
 Betreff des Beitrags: Kindesentziehung durch Amtsgericht Tiergarten bestätigt!!!
BeitragVerfasst: Fr Mär 11, 2005 18:09:31 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
Auszug aus dem gestrigen Verhandlungstag:

"...Das Verfahren wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, des Nebenklägers und der Angeklagten gemäß
§ 153a Abs. 2 StPO gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 480,00 Euro, zahlbar in 6 Raten zu je 80,00 Euro an jedem 15. eines jeden Monats, vorläufig eingestellt..."

Auch muss ich noch etwas richtig stellen, was von meinen Vorgängern hier im Forum falsch kommentiert wurde.
Nicht ich habe Klage erhoben, sondern die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen die Kindesmutter Anklage erhoben, weil ein öffentliches Interesse bestand.

Außerdem muss man beachten, das es bei dieser Sache nur um einen vereitelten Umgangstermin ging. Es ist noch ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen die KM anhängig, das sich auf den Zeitraum seit 08/2003 bis heute bezieht.
Ausgang des Verfahrens derzeit ungewiss.

Ob der Umgang nunmehr klappen wird, bezweifele ich ehrlich gesagt.
Jedoch habe ich nunmehr wieder mehr Mut, um dafür zu kämpfen, denn nach der gestrigen Entscheidung habe ich wieder ein kleines Fünkchen Hoffnung.

Vor allem sind nunmehr auch das Familiengericht inder Zwickmühle und muss nunmehr zwangsläufig alsbaldig entscheiden.

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr Mär 11, 2005 18:27:30 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
Im Übrigen danke ich allen Teilnehmern als Zuschauer für Ihr Erscheinen als auch für die unterstützenden Worte während der Verhandlungspause.

Mein Anwalt, welcher mich als Nebenkläger vertreten hat, kann ich in solchen oder ähnlichen Sachen nur empfehlen.

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kindesentziehung durch Amtsgericht Tiergarten bestätigt!
BeitragVerfasst: Sa Mär 12, 2005 17:03:16 
Offline

Registriert: Mo Mär 22, 2004 20:16:06
Beiträge: 2753
rtw6410 hat geschrieben:
Auszug aus dem gestrigen Verhandlungstag:

"...Das Verfahren wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, des Nebenklägers und der Angeklagten gemäß
§ 153a Abs. 2 StPO gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 480,00 Euro, zahlbar in 6 Raten zu je 80,00 Euro an jedem 15. eines jeden Monats, vorläufig eingestellt..."


Wieso hat der Nebenkläger der vorläufigen Einstellung zugestimmt? Immerhin zwackt die Schl..pe jetzt 80 Euro moantlich vom KU ab, was ja eigentlich dem Kind zusteht und rettet somit auf Kosten des Kindes ihren Arsch...

Special Edition

_________________
Früher oder später passiert etwas, wofür man nicht der Politik die Schuld geben kann. Deshalb braucht jeder Mann eine Frau.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi Mär 16, 2005 14:21:11 
Offline

Registriert: Mo Dez 13, 2004 10:36:25
Beiträge: 36
Wohnort: Neuenburg
Ich habe die Zustimmung gegeben, weil es letzlich um das Kind ging.
Meinen tue ich damit, hätte man die Mutter richtig verurteilt, so wäre es sicherlich zu Lasten des Kindes gegangen, weil dieses im Haushalt der Kindesmutter lebt und den Stress, dem die KM macht, dann ertragen muss.
Außerdem ist die Einstellung nur vorläufig.
Wiederholt sich das Verhalten der KM, so geht es nicht mehr so glimpflich ab für die KM, dann droht ihr eine Freiheitsstrafe.
Der nächste Termin steht zu Ostern an, heute ging eine schriftliche Aufforderung dazu an die KM per Einschreiben raus.
Ich denke fast, das sie den Umgang weiterhin nicht gewähren wird, so das es zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens kommen wird und dann zu einer erheblich härteren Strafe. Ich werde Euch dazu auf den Laufenden halten.

_________________
Die Justiz ist Deutschland löst keine Probleme, sie selbst ist das Problem!


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi Mär 16, 2005 15:11:50 
Offline

Registriert: So Jan 12, 2003 18:37:10
Beiträge: 2918
rtw6410 hat geschrieben:
Meinen tue ich damit, hätte man die Mutter richtig verurteilt, so wäre es sicherlich zu Lasten des Kindes gegangen, weil dieses im Haushalt der Kindesmutter lebt und den Stress, dem die KM macht, dann ertragen muss.


Das glaube ich nicht. Die Mutter muss so kräftig einen auf den Döz bekommen, dass sie mit dem Boykott aufhört.
Genau und nur dann ist der Stress vorbei und genau dies ist gut für's Kind.

Die Hängepartie - das ist das Schlimme.

Jede zu schwache Dosis hat keinen Heileffekt, sondern führt nur zur Züchtung neuer Resistenz.

Gruß

Andreas


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 73 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de