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 Betreff des Beitrags: Manchmal ist das „Opfer“ der Täter
BeitragVerfasst: Fr Feb 25, 2005 11:33:56 
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Registriert: Fr Jan 10, 2003 00:17:57
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Staatsanwaltschaft und Polizei über die Probleme bei der Aufklärung von Sexualdelikten

Eine 17-jährige Frau verlässt eine Geburtstagsparty im Landkreis Bamberg. Als sie nach Hause kommt, berichtet sie ihrer Mutter, sie sei von einem 24-jährigen Partygast vergewaltigt worden.


von Gertrud Glössner-Möschk

Dieser Fall war Mitte Januar bei der Bamberger Polizei angezeigt worden. Sofort wurden Ermittlungen aufgenommen. Das Ergebnis: Die Vergewaltigung hat in Wirklichkeit nicht stattgefunden. Das Mädchen hatte die Geschichte erfunden und ihrer Mutter erzählt, von der sie wegen deutlich sichtbarer „Knutschflecken“ zur Rede gestellt worden war.

Den aktuellen Fall haben die Bamberger Polizei und die Staatsanwaltschaft zum Anlass genommen, auf ein Dilemma aufmerksam zu machen, dem sie bei ihren Ermittlungen in Fällen sexueller Gewalt häufig begegnen. Einerseits gilt es, das Opfer zu schützen und seinen erlittenen Qualen nicht weitere seelische Belastungen hinzuzufügen. Auf der anderen Seite kann die Polizei das nicht immer vermeiden, weil sie mit größter Sorgfalt aufklären und alle verfügbaren kriminaltechnischen Mittel einsetzen muss. Wie am eingangs geschilderten Beispiel gezeigt, besteht gerade (aber nicht nur) bei angezeigten Sexualdelikten durchaus die Gefahr, dass ein Unschuldiger an den Pranger gestellt und im schlimmsten Fall sogar in Untersuchungshaft genommen wird.

Staatsanwalt Wolfgang Titze betonte bei einem Gespräch über dieses Thema in der Bamberger Polizeidirektion, dass es kein Ausdruck von Misstrauen sei, wenn die Polizei die Opfer sehr gründlich befrage: Der Gesetzgeber verpflichte die Ermittlungsbehörden zu absoluter Objektivität, weshalb „immer in alle Richtungen ermittelt werden muss“. Vergewaltigungen seien Verbrechen, für die laut Titze hohe Haftstrafen zwischen zwei und 15 Jahren vorgesehen seien. Ein Verdächtiger könne also relativ rasch in Untersuchungshaft genommen werden. Selbst wenn sich später die Unschuld des Betreffenden herausstellen sollte, habe er in den Augen von Kollegen und Nachbarn längst an Ansehen verloren, sei in seinem privaten und beruflichen Umfeld gebrandmarkt.

Leider nicht so selten
Polizei und Staatsanwaltschaft seien deshalb per Gesetz verpflichtet, schnell und sorgfältig zu ermitteln – um einerseits ein tatsächliches Verbrechen aufzuklären, andererseits aber auch die mögliche Vortäuschung einer Straftat – die für einen unschuldig in Verdacht geratenen Menschen gravierende Folgen hätte – zu entlarven. Die Vortäuschung von Straftaten ist laut Titze bei Sexualdelikten – und leider nicht nur dort – gar nicht so selten. Weiblichen Opfer von Sexualstraftaten verspricht Titze, dass sich Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter um größtmögliche Schonung bemühen. Sie sollten sich bewusst werden, dass die Belastung, die sie bei den Ermittlungen zu spüren glauben, in der Tat selbst begründet liegen und diese erst verarbeitet werden muss. Auf keinen Fall sollte ein Vergewaltigungsopfer aus Angst vor den Ermittlungen vor einer Anzeige zurückscheuen: Im Interesse der Allgemeinheit sei es äußerst wichtig, einen Täter zur strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen – auch, um Wiederholungstaten auszuschließen.

Kriminalhauptkommissar Werner Lindner, Leiter des Fachkommissariats, hat die Erfahrung gemacht, dass für viele Frauen mit dem Beginn der polizeilichen Ermittlungen erst die Aufarbeitung beginnen kann. Dankbar ist er für die gute Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft.

Polizeisprecher Stefan Seuß ergänzte in dem Gespräch, dass die Polizei die Opfer zwar nicht betreuen kann, selbstverständlich aber entsprechende Hilfen vermittelt.

Den eingangs geschilderten Fall konnte die Polizei schnell aufklären. Es gab auf der besagten Geburtstagsfeier genügend Gäste, die glaubhaft bezeugten, dass die 17-Jährige und der 24-Jährige ein Paar sind und durchaus freiwillig miteinander intim waren. Mit diesen Aussagen konfrontiert gab die junge Frau zu, den Mann zu Unrecht bezichtigt zu haben.

Die Polizei hat jetzt – so ist es die Vorschrift – ein Ermittlungsverfahren gegen die 17-Jährige wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Das Strafgesetzbuch sieht dafür in Paragraf 145 d Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. So wird aus dem „Opfer“ mit großer Wahrscheinlichkeit eine Täterin.


Gerade gefunden im "Fränkischen Tag" (online)


Gruß
Morgana

_________________
Kinder sind kein Eigentum der Eltern.


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BeitragVerfasst: Fr Feb 25, 2005 15:01:10 
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Registriert: Sa Jun 28, 2003 11:11:18
Beiträge: 174
wären die beiden aber kein Paar und 24 Gäste hätten gesehen, daß die beiden mal eben raus waren z.B. eine zu rauchen, sähe die sache wohl anders aus.

Das eigentliche Prob bleibt: Der Nachweis der vorgetäuschten Straftat ist schwierig und beim heutigen System werden eher 10 Männer zu unrecht verurteilt als eine Frau zurecht.

Zu hoffen bleibt, daß der ganzen Männerhetze irgendwann einmal der Finanzhahn zugedreht wird. Die Chefin der Berliner Amtsanwaltschaft Heidi "Soundso" räumte auch in der aktuellen Ausgabe einer Familienrechtszeitschaft ein, daß die Erwartungen hinsichtlich Männergewalt etwas zu hoch angesetzt wurden, mehr Geld für Propaganda - also "Aufklärung" - nicht unbedingt zu mehr Verurteilungen führt.

Greg


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BeitragVerfasst: Fr Feb 25, 2005 16:23:06 
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In England ist die Rate der zur Verhandlung gekommenen Strafsachen wegen Vergewaltigungen auf nur noch 5,6% der ursprünglich aufgenommen Anzeigen gefallen, wie heute bei der BBC zu lesen war. Selbst wenn einige tatsächliche Vergewaltigungen aus Beweisnot nicht zu Verurteilungen führen sollten, bleibt ein Riesenhaufen Anzeigen, die sich als grundlos herausstellen.

Interessant auch, dass die Falschbeschuldigungen zum Vertrauensverlust ins Rechtssystem führten. Ähnlichen Schaden dürfte der massenhafte Missbrauch mit dem Missbrauch verursachen.

http://news.bbc.co.uk/1/hi/uk/4296433.stm


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BeitragVerfasst: Sa Feb 26, 2005 02:43:27 
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Registriert: So Jan 12, 2003 18:37:10
Beiträge: 2918
Da die Verurteiltenstatistiken im Unterschied zur Polizeistatistik, die die Anzeigen(!) aber eben nicht den aufgeklärten Sachverhalt erfasst, nicht viel hergibt, ist man rangegangen, um Schuldgeständnisse zu erpressen.
Hierzu dient der "Täter-Opfer-Ausgleich" und der "Deal".
Die Erpresung der feministischen Staatsanwaltschaften und Richter lautet:
Gestehe für unsere Statistik, dann erlassen wir die die Strafe gegen einen Mini-Obulus...andernfalls verknacken wir dich, dass dir hören und sehen vergeht: Die Aussage des "Opfers" reicht als Beweis.

Gottseidank gibt es immer noch genug Leute auch im Staatsapparat, die dieses perfide Spiel nicht mitspielen wollen.
Diese werden mit dem Vorwurf der "Unsensibilität" gegenüber den "Opfern" eingeschüchtert, vgl. die o.g. BBC-Seite.

Apropos: Die BBC, einer der letzten "normalen", "selbstberichtenden" Sender Europas wird jetzt "reformiert"...DESWEGEN!

Der Big Brother will keine Widerrede mehr hören.

Andreas


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 Betreff des Beitrags: Re: Manchmal ist das „Opfer“ der Täter
BeitragVerfasst: Sa Feb 26, 2005 12:45:33 
Meines Erachtens, sind die fragwürdigen Opfer, tatsächlich Opfer.

Allerdings geht dies in der Betrachtung hier, wie auch in dem Bericht völlig unter.

Denn der Fall wirft einige Fragen auf, die seltsamer Weise, niemand, weder hier, noch in der Betrachtung durch die Presse überhaupt nur im Ansatz stellt:

Morgana hat geschrieben:
Das Mädchen hatte die Geschichte erfunden und ihrer Mutter erzählt, von der sie wegen deutlich sichtbarer „Knutschflecken“ zur Rede gestellt worden war.


- sind diverse knutsch-technische Auffälligkeiten bei 17- jährigen nicht normal?

Die Aussage, daß die Tochter zur Rede gestellt worden war". Läßt irgendwie doch unweigerlich den Eindruck zu, daß es sich in diesem speziellen Fall, bereits bei "deutlich sichtbaren "Knutschflecken", die sich am Körper einer 17- jährigen befinden, bereits um ein Verbrechen handelt! - und nicht um etwas, das in dem Alter einfach NORMAL ist.

Morgana hat geschrieben:

Den eingangs geschilderten Fall konnte die Polizei schnell aufklären. Es gab auf der besagten Geburtstagsfeier genügend Gäste, die glaubhaft bezeugten, dass die 17-Jährige und der 24-Jährige ein Paar sind und durchaus freiwillig miteinander intim waren.


Was ist denn an dieser Tatsache so schlimm, daß man das als 17- jährige den Eltern nicht mitteilen kann? Welche Reaktion, auf die Auskunft, hatte denn die 17- jährige befürchtet?

Morgana hat geschrieben:

Die Polizei hat jetzt – so ist es die Vorschrift – ein Ermittlungsverfahren gegen die 17-Jährige wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Das Strafgesetzbuch sieht dafür in Paragraf 145 d Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. So wird aus dem „Opfer“ mit großer Wahrscheinlichkeit eine Täterin.
Morgana


Von meiner Seite aus, wünsche ich einer 17- jährigen, die statt den Eltern ehrlicher Weise mitzuteilen, daß sie, wie es in diesem Alter normal ist, einen Freund hat, diesen eher einer Straftat bezichtigt, was in der Relation von aussen überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen ist, einfach nur eines:

ANDERE ELTERN!

d_t


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