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Forum für ein gerechtes gemeinsames Sorgerecht für unsere Kinder
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 Betreff des Beitrags: Unterhalt
BeitragVerfasst: Mi Mai 31, 2006 16:24:21 
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Registriert: Mi Mai 31, 2006 16:02:16
Beiträge: 818
Wohnort: Somewhere under the rainbow ...
Vor gut einem Jahr habe ich eine Frau kennen gelernt, von der ich mich am Anfang dieses Jahres wieder getrennt habe.

Jetzt habe ich über Dritte erfahren, dass sie ein Kind von mir erwartet.

Daher stellt sich für mich nun die Frage, welche Rechte und Pflichten auf mich warten.
Um es aber von Vorneherein klarzustellen: Ich möchte mich nicht vor irgendwelchen Zahlungen und Ansprüchen drücken, es geht mir hier und jetzt ausschließlich um das Wohl des im Moment noch ungeborenen Kindes.
Weiter habe ich die Frage, welche Forderungen die im Moment noch berufstätige werdende Kindsmutter gegen mich hat.
Welche Möglichkeiten hat sie, um mich für für sie bestehende Schulden ihrerseits in Anspruch zu nehmen? (Ich habe für nichts gebürgt, es handelt sich um Altschulden).
Welche Möglichkeiten hat sie, um unabhängig von mir während des Erziehungsurlaub ihren Lebensunterhalt als Alleinerziehende zu bestreiten?

Es wäre klasse, wenn mir jemand weiter hilft.

Grüße, ...


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi Mai 31, 2006 16:33:32 
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Registriert: So Dez 08, 2002 20:38:29
Beiträge: 2889
Armes Schw*n!

Lies bitte erstmal das hier durch:

http://www.trennungsfaq.de/

Wenn dann noch etwas unklar ist, kannst Du genauer nachfragen.

Simon II

_________________
Kinder brauchen beide Eltern!


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt
BeitragVerfasst: Mi Mai 31, 2006 16:34:50 
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Registriert: Do Aug 11, 2005 07:36:07
Beiträge: 1598
Wohnort: Soltau
J-T-K hat geschrieben:
Vor gut einem Jahr habe ich eine Frau kennen gelernt, von der ich mich am Anfang dieses Jahres wieder getrennt habe.

Jetzt habe ich über Dritte erfahren, dass sie ein Kind von mir erwartet.

Daher stellt sich für mich nun die Frage, welche Rechte und Pflichten auf mich warten.

Hallo,

zunächst solltest Du Dir grade bei diesen Voraussetzungen das Recht herausnehmen, einen Vaterschaftstest abzuwarten. Warum hat sie Dir das nicht als erstes gesagt? Wenn sie erst drüber nachdenkt, wen sie denn zum Vater ernennen könnte, weil bei dem am meisten zu holen ist, lohnt sich der Test!

Erst danach stellt sich die Frage, ob Du überhaupt Recht und Pflichten hat. Bis dahin nix unterschreiben!

Gruß
Wolfgang

_________________
Merksätze:
- Regelmäßige Lösegeld-Zahlungen verhindern nicht den willkürlichen Beginn des Entväterungs-Verfahrens!
- Neid, Gier und Faulheit sind in Müttern vereint das personifizierte Geschwür der Gesellschaft!
- Mit Kriminellen verhandelt man nicht!


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 Betreff des Beitrags: den ...
BeitragVerfasst: Mi Mai 31, 2006 17:07:09 
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Registriert: Mi Mai 31, 2006 16:02:16
Beiträge: 818
Wohnort: Somewhere under the rainbow ...
... tierischen Titel hab ich n der letzten Zeit imer wieder gehört.
Ich frag mich auch, wie blöd wir Männer sind, dass wir immer wieder auf den ältesten Trick der Welt hereinfallen.

Wenn ich in dem Forum so rumstöber, und seh, was da alles noch auf mich zu kommen kann, dann wird mir echt übel!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi Mai 31, 2006 17:46:31 
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Registriert: Di Jul 13, 2004 15:36:48
Beiträge: 584
Wohnort: Ich liebe Deutscheland!!!
Am einfachsten ist es, wenn sie "Vater unbekannt" angeben würde.
Was ihr beiden dann untereinander ausmacht, ist euer Ding.

Wenn sie gleich auf hart kommt, dann würde ich an Deiner Stelle eine Vaterschaftsfestellungsklage eingehen, wer weiß wen sie alles noch auf sich gelassen hat.

_________________
:arrow: Brauchst Du einen Scheidungsvergleich?
15 Wochen keinen Kontakt zu meinem Sohn gehabt.
Jugendamt: Gegen die Willkür der Mutter können wir auch nix machen!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi Mai 31, 2006 18:12:28 
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Registriert: Mi Mär 02, 2005 05:06:05
Beiträge: 2211
Hallo J-T-K,
Zitat:
Vor gut einem Jahr habe ich eine Frau kennen gelernt, von der ich mich am Anfang dieses Jahres wieder getrennt habe.
Jetzt habe ich über Dritte erfahren, dass sie ein Kind von mir erwartet.
Daher stellt sich für mich nun die Frage, welche Rechte und Pflichten auf mich warten.
Das kommt natürlich erst mal darauf an, ob die Mutter bei der Geburt dich als Vater angibt oder "Unbekannt".

Wenn sie dich angibt, kannst du die Vaterschaft anerkennen. Wenn du das nicht machst, kann sie eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung machen lassen, die dir zusätzliche Kosten bringt.

Zitat:
Um es aber von Vorneherein klarzustellen: Ich möchte mich nicht vor irgendwelchen Zahlungen und Ansprüchen drücken, es geht mir hier und jetzt ausschließlich um das Wohl des im Moment noch ungeborenen Kindes.
Dann käme in Frage, dass du jetzt schon "auf Verdacht" eine Vaterschaftsanerkenntnis beim Jugendamt unterschreibst. Dann kann die Mutter das Kind nicht wie im Fall Görgülü nach der Geburt zur Adoption weggeben. Wenn sich nach der Geburt durch einen privaten Vaterschaftstest herausstellen würde, dass du doch nicht der Vater bist, kämen einige bürokratische Scherereien auf dich zu, bis du die vorher anerkannte juristische Vaterschaft wieder los bist.

Zitat:
Weiter habe ich die Frage, welche Forderungen die im Moment noch berufstätige werdende Kindsmutter gegen mich hat.
Betreuungsunterhalt http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.ht ... sunterhalt , Kindesunterhalt und evtl. noch Sonderbedarf (Erstausstattung Kinderzimmer etc.).

Zitat:
Welche Möglichkeiten hat sie, um mich für für sie bestehende Schulden ihrerseits in Anspruch zu nehmen? (Ich habe für nichts gebürgt, es handelt sich um Altschulden).
Keine. Wie kommst du drauf?

Schöne Grüße
Hans


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 Betreff des Beitrags: Vater unbekannt ...
BeitragVerfasst: Mi Mai 31, 2006 22:53:36 
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Registriert: Mi Mai 31, 2006 16:02:16
Beiträge: 818
Wohnort: Somewhere under the rainbow ...
wird sie sicher nicht angeeben, weil sie will ja was (Kohle) von mir ... !

Da wir beide zum vermeintlichen Entstehungszeitpunkt beide gemeinsam im Urlaub befanden, und ein anderer Zeugungskandidat nicht in Frage kommt, stellt sich halt für mich einfach die Frage nach der Vaterschaft gar nicht.

Und wenn sie mich halt angibt, hätte ich ja auch wieder einige Rechte ... !

Und die will ich, schon im Hinblick af das zukünftige Besuch- und Umgangsrecht des Kindes halt auch gar nicht aufs Spiel setzen!

Wenn die KM wüsste, was ich begleitend mach, wär der Krieg schon lange da! Aber ich will halt, wenn es so weit ist, nicht reagierend vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Da brauch ich dann einen gewissen Wissensvorsprung. Sie glaubt, dass ich bestrebt bin, alles zu tun, um bei ihr Wohlgefallen zu finden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Vater unbekannt ...Frage an Hans
BeitragVerfasst: Do Jun 01, 2006 01:05:03 
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Registriert: Mo Mai 15, 2006 06:24:22
Beiträge: 751
Wohnort: USA
[Dann käme in Frage, dass du jetzt schon "auf Verdacht" eine Vaterschaftsanerkenntnis beim Jugendamt unterschreibst. Dann kann die Mutter das Kind nicht wie im Fall Görgülü nach der Geburt zur Adoption weggeben
<<<<< Zitat Ende
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Hallo Hans,
wie soll denn sowas gehen? Das ist doch rechtlich gar nicht haltbar wenn die Mutter die Vaterschaftsanerkennung NICHT akzeptiert? ( Ich dachte, im Falle Görgülü hätte es eine gegeseitige Vaterschaftsanerkennung gegeben, und er hat nur deshalb die Möglichkeit, sich gegen die Adoption von Christopher zu wehren?)
Kannst Du mich da bitte mal aufklären?
Stelle Dir doch mal das Szenario vor,daß irgendein Typ auf dem Jugendamt antanzt, und eine Vaterschaft anerkennen will. Dann wird doch die dazu passende Frau gefragt. Was ist ,wenn die die Angabe des Vaters trotzdem verweigert? Dann ist doch die Anerkennung rechtlich nicht verwertbar? Im Klartext kann doch ein Mann hundert Anerkennungen unterschreiben...wenn die Frau ihn nicht als Vater angibt, sprich akzeptiert, dann hat er doch null Chance, oder sehe ich das falsch?
Hier lebt eine junge Frau, die bewusst den Vater ihres Kindes nicht angibt, damit er keinen Umgang bekommt, das sei legal.( Daß es für das Kind nicht ok ist bedarf keiner Diskussion)Sie sorgt selbst für sich und das Kind, bekommt also keine Sozialhilfe etc.
Der Mann kommt nicht an das Kind ran. Er war auf dem Jugendamt, es hilft alles nichts.
Ich bin wirklich daran interessiert, zu erfahren ,wie das mit der Anerkennung gehen soll. Es wäre zu einfach, so etwas über den Kopf der Mutter machen zu können,um so an Vaterrechte zu kommen, kann ich mir nicht vorstellen.
Gruß, Mellie


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 Betreff des Beitrags: BGB
BeitragVerfasst: Do Jun 01, 2006 05:51:24 
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Registriert: So Dez 01, 2002 09:05:10
Beiträge: 293
Hallo Mellie,

ein 'Vater' kann inzwischen nach § 1600d BGB vermittels Klage bei Gericht
und positivem Vaterschaftstest die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsfeststellung ersetzen lassen.


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§ 1600d
Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen.

(2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

(3) Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem 300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. Steht fest, dass das Kind außerhalb des Zeitraums des Satzes 1 empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit.

(4) Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden.

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MfG Richard


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do Jun 01, 2006 08:56:20 
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Registriert: So Dez 01, 2002 23:58:15
Beiträge: 354
Wohnort: Bodensee
@J-T-K

Hallo,

was mich wundert, dass du nicht auf die Vaterschaftsfeststellung, die man dir rät, eingehst.

Die Vaterschaftsfeststellung ist sehr wichtig, auch um Gewissheit zu erlangen, ob man Vater ist oder nicht. Denn nach drei Jahre, ab Kenntniserlangung der Vaterschaft kannst du kein Vaterschaftsgutachten mehr erstellen lassen und du bist, auch wenn nicht der Vater, verdammt, bis zum 27. Lj des Kindes zu zahlen.
Das Vaterschaftsgutachten dauert ca drei Wochen!

Ich könnte es nicht ertragen, wenn ich wüßte, nicht der leibliche Vater meines Kindes zu sein und müßte hierfür KU zahlen. "Die Schadenfreude der KM" nicht auszudenken.

Ab Anerkennung der Vaterschaft hast du ein Umgangsrecht mit deinem leiblichen Kind.

Zum Schluss:
Auch Unterhaltszahlungen an die KM bzgl § 1615 I BGB kannst du steuerrechtlich absetzen. Das mach ca 1/3 des gezahlten Unterhalts im Jahr aus.
Vaterschaftsfestellung kann unter Umständen ebenfalls von der Steuer (andere außergewöhnliche Belastungen) abgesetzt werden.

Gruss marxx


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 Betreff des Beitrags: Vaterschaft
BeitragVerfasst: Do Jun 01, 2006 11:57:01 
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Registriert: Mi Mai 31, 2006 16:02:16
Beiträge: 818
Wohnort: Somewhere under the rainbow ...
Hallo und zuerst mal Danke schön für die für mich hilfreichen Beiträge.

Um es halt nochmal zu sagen, das Kind kommt erst demnächst zur Welt. Und ich möchte zu diesem Zeitpunkt der KM fundiert informiert entgegen treten. Bis dahin muß ich mir über die Schritte, die ich machen werde im Klaren sein, weil ich möchte nicht immer hinterher reagieren, sondern selbst der Agierende sein.

Mein Ziel bis dahin ist es, einen guten Kontakt zur künftigen KM aufzubauen und zu erhalten. Schon, und auch um informiert zu sein, was Sache ist. Und auch, um auch nachweisbar "nach außen" in einem positiven Licht, vor allem auch gegenüber dem JA dazustehen.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do Jun 01, 2006 12:18:59 
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Registriert: Di Nov 15, 2005 08:50:13
Beiträge: 18
In einem guten Licht gegenüber dem JA stehst du immer da wenn du reichlich und pünktlich zahlst und sonst brav die Schnauze hältst :)

Also auch wenn du momentan 100% sicher bist das du daer Vater bist würde ich mal auch an die andere Möglichkeit denken. Wenn der Urlaub jetzt nicht 6 Wochen gedauert hat und Ihr auf einer Einsamen Insel gewesen seit, dann kann man sich NIE 100% sicher sein. Sie braucht ja nur beim Geburtstermin 2 Wochen hinzu oder weg rechnen und schon liegt der Fall ganz anders.

Wie stehst mit einem "Zusammenkommen" zwischen euch beiden? So hättest du wenigstens was vom Kind wenn du schon zahlen mußt?


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 Betreff des Beitrags: Zahlungen ...
BeitragVerfasst: Do Jun 01, 2006 12:26:30 
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Registriert: Mi Mai 31, 2006 16:02:16
Beiträge: 818
Wohnort: Somewhere under the rainbow ...
... an das Kind will und werde ich gerne leisten.

Nur stehen schon jetzt Ansprüche der Mutter offen formuliert ins Haus.
Nur weiß ich auf dieser Seite immer noch nicht, was der KM von mir überhaupt zusteht.

Wie läft denn so ein Verfahren bezüglich der Feststellung der Vaterschaft ab, und was kommt da finanziell auf mich zu?

Das "Zusammenkommen" hab ich während der Schwangerschaft probiert, aber das geht auf Dauer nicht gut.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do Jun 01, 2006 13:42:33 
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Registriert: Do Jun 23, 2005 16:56:18
Beiträge: 198
Wohnort: Ehemals Hamburg, jetzt im Ausland
Bloß nix unterschreiben und Vaterschaft anerkennen.
Wer weiß schon, von wem das Kind ist.

Auf Vaterschaftstest bestehen! Unbedingt.


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