Hallo J-T-K,
Zitat:
Vor gut einem Jahr habe ich eine Frau kennen gelernt, von der ich mich am Anfang dieses Jahres wieder getrennt habe.
Jetzt habe ich über Dritte erfahren, dass sie ein Kind von mir erwartet.
Daher stellt sich für mich nun die Frage, welche Rechte und Pflichten auf mich warten.
Das kommt natürlich erst mal darauf an, ob die Mutter bei der Geburt dich als Vater angibt oder "Unbekannt".
Wenn sie dich angibt, kannst du die Vaterschaft anerkennen. Wenn du das nicht machst, kann sie eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung machen lassen, die dir zusätzliche Kosten bringt.
Zitat:
Um es aber von Vorneherein klarzustellen: Ich möchte mich nicht vor irgendwelchen Zahlungen und Ansprüchen drücken, es geht mir hier und jetzt ausschließlich um das Wohl des im Moment noch ungeborenen Kindes.
Dann käme in Frage, dass du jetzt schon "auf Verdacht" eine Vaterschaftsanerkenntnis beim Jugendamt unterschreibst. Dann kann die Mutter das Kind nicht wie im Fall Görgülü nach der Geburt zur Adoption weggeben. Wenn sich nach der Geburt durch einen privaten Vaterschaftstest herausstellen würde, dass du doch nicht der Vater bist, kämen einige bürokratische Scherereien auf dich zu, bis du die vorher anerkannte juristische Vaterschaft wieder los bist.
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Weiter habe ich die Frage, welche Forderungen die im Moment noch berufstätige werdende Kindsmutter gegen mich hat.
Betreuungsunterhalt
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.ht ... sunterhalt , Kindesunterhalt und evtl. noch Sonderbedarf (Erstausstattung Kinderzimmer etc.).
Zitat:
Welche Möglichkeiten hat sie, um mich für für sie bestehende Schulden ihrerseits in Anspruch zu nehmen? (Ich habe für nichts gebürgt, es handelt sich um Altschulden).
Keine. Wie kommst du drauf?
Schöne Grüße
Hans