Hallo zusammen,
brauch eure Hilfe in Sachen Steuererklärung. Bezahle zur Zeit für 2 Kinder Unterhalt. Alter 1. Kind 12 Jahre und 2. Kind 7 Monate.
Zu dem ersten Kind weder Kontakt noch sonst was, allso nur "Zahlemann".
Das zweite Kind hab ich mit meiner Lebensgefährtin (unser "ganzer Stolz"

). Diese lebt zur Zeit von Harz IV. Von der ARGE wurd festgelegt, dass ich 202 Euro für mein Kind und 70 Euro für die Mutter zahlen muss.
So, jetzt die Frage: Was kann ich an Zahlungen für meine Einkommesteuererklärung heranziehen. Mein Lebensgefährtin Unterschreibt mir (fast) alles. Wenn ich im Internet recherchiere komme ich immer auf einen Betrag von ca. 7.000 Euro (für ein Jahr) den ich angeblich als Ausgewöhliche Kosten ansetzen kann, aber scheinbar nur für die Kindsmutter. Zudem kann ich irgendwas für die drei Monate vor der Geburt an Kosten ansetzen.
Zudem die Frage wenn sowas möglich ist, wie muss das belegt werden???
Hat hier jemand "praktische" erfahrunge. Wenn möglich keine Links, da ich nicht so ein Steuerexperte bin und mich mit der Deutung und Umsetzung von Gesetzesauszügen schwer tue!
Danke im voraus!!
Gruss
Hobby-schrauber