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 Betreff des Beitrags: Frage an die "Steuerexperten"
BeitragVerfasst: So Mär 08, 2009 08:54:55 
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Registriert: So Apr 17, 2005 16:56:31
Beiträge: 11
Wohnort: 49624 Löningen
Hallo zusammen,

brauch eure Hilfe in Sachen Steuererklärung. Bezahle zur Zeit für 2 Kinder Unterhalt. Alter 1. Kind 12 Jahre und 2. Kind 7 Monate.
Zu dem ersten Kind weder Kontakt noch sonst was, allso nur "Zahlemann".
Das zweite Kind hab ich mit meiner Lebensgefährtin (unser "ganzer Stolz" :P ). Diese lebt zur Zeit von Harz IV. Von der ARGE wurd festgelegt, dass ich 202 Euro für mein Kind und 70 Euro für die Mutter zahlen muss.

So, jetzt die Frage: Was kann ich an Zahlungen für meine Einkommesteuererklärung heranziehen. Mein Lebensgefährtin Unterschreibt mir (fast) alles. Wenn ich im Internet recherchiere komme ich immer auf einen Betrag von ca. 7.000 Euro (für ein Jahr) den ich angeblich als Ausgewöhliche Kosten ansetzen kann, aber scheinbar nur für die Kindsmutter. Zudem kann ich irgendwas für die drei Monate vor der Geburt an Kosten ansetzen.

Zudem die Frage wenn sowas möglich ist, wie muss das belegt werden???

Hat hier jemand "praktische" erfahrunge. Wenn möglich keine Links, da ich nicht so ein Steuerexperte bin und mich mit der Deutung und Umsetzung von Gesetzesauszügen schwer tue!

Danke im voraus!!

Gruss

Hobby-schrauber


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage an die "Steuerexperten"
BeitragVerfasst: So Mär 08, 2009 10:17:11 
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Registriert: Sa Jul 07, 2007 11:32:20
Beiträge: 23
Du kannst nur den Unterhalt an die Mutter, also die 70,- € geltend machen.

KU kann nicht steuerlich abgesetzt werden, wobei fraglich ist, ob die Berechnung der Arge richtig ist. Die fordern nämlich gerne mehr als sie dürfen. Mit den dummen Vätern kann man es ja machen.

Unterhalt an die Mutter wird nur fällig, wenn nach Abzug des KU 1.000,-€ Selbstbehalt übrig bleiben.
Du müsstest also mindestens 1.272,-€ bereinigtes Netto haben damit die Rechnung der Arge stimmt.

Außerdem war 202,- nur bis 2008 richtig.
Durch die KG Erhöhung 2009 müsste es 199,- KU sein.

_________________
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Wenn dann noch was da ist, wollen sie davon allerdings auch die Hälfte.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage an die "Steuerexperten"
BeitragVerfasst: So Mär 08, 2009 13:16:14 
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Registriert: So Apr 17, 2005 16:56:31
Beiträge: 11
Wohnort: 49624 Löningen
Hallo Beppo,

ich hoffe nicht, dass jemand vom Arbeitsamt "zuhört". Aber ich kann mit Recht behaupten die haben vom Arbeitsamt keine Ahnung was die Berechnung von Kindsunterhalt usw. angeht.
Wenn das Jugendamt die Berechnung vorgenommen hätte, dann müsste ich mindesten noch 300 Euro zahlen für die Mutter. Also jeden Monat 230 Euro verdient, weil die vom Arbeitsamt keine Ahnung haben.

Als kleine Geschichte nebenbei: Rückforderungen vom Arbeitsamt vom letzten Jahr war ca. 1000 Euro für 3 Monate. Nachdem erst ich, dann ein Anwalt, dann ich noch mal geschrieben und gemacht habe Rückforderung nur noch 170 Euro und 70 Euro monatlich. Aber die wussten beim Arbeitsamt nicht wo "oben und unten" ist.

Die 70 Euro ist doch schon mal was. Wenn ich ihr aber überher Geld gebe ist doch irgendwo die Rede von "Opfergrenze" usw. und zudem kann ich doch für die 3 Monte vor der Entbindung Aussergewöhliche Belastungen geltend mach.

Als noch mal die "Steuerexperten" an die Front!!!

Gruß

Hobby-schrauber


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage an die "Steuerexperten"
BeitragVerfasst: Mo Mär 09, 2009 07:05:39 
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Registriert: Sa Jul 07, 2007 11:32:20
Beiträge: 23
Die Opfergrenze gilt nicht für KU und EU und welcher außergewöhnlichen Belastungen willst du denn noch geltend machen?
Diese Ausgaben müsstest du wirklich gehabt haben und können nicht pauschaliert werden.
Ausserdem ist das Steuerrecht und hat mit deiner Frage wenig zu tun.

_________________
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 Betreff des Beitrags: Re: Frage an die "Steuerexperten"
BeitragVerfasst: Mo Mär 09, 2009 09:20:41 
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Registriert: So Apr 17, 2005 16:56:31
Beiträge: 11
Wohnort: 49624 Löningen
Hallo Beppo,

ich habe vergessen zu schreiben, dass meine Lebensgefährtin und ich getrennte Haushalten haben. Somit sind Zahlungen an den Lebensfährten Aussergewöhliche Belastung und werden steuerlich anhand der "Opfergrenze" festgelegt.

http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=46037
http://www.gewerbeauskunft.de/urteile.p ... eilid=9165

Auch werden vom Finanzamt Aussergewöhnliche Belstungen 3 monate vor der Geburt des Kindes akzepiert.

Meine Frage ist wie setzte ich das um. Wenn ich meiner Lebensgefährtin 200 Euro monatlich zusätzlich bar geben und Sie mir dies quitiert erkennt das Finanzamt dies an??

Gruß

Hobby-schrauber


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage an die "Steuerexperten"
BeitragVerfasst: Mo Mär 09, 2009 11:51:22 
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Registriert: Di Okt 31, 2006 13:04:39
Beiträge: 61
Zitat:
Meine Frage ist wie setzte ich das um. Wenn ich meiner Lebensgefährtin 200 Euro monatlich zusätzlich bar geben und Sie mir dies quitiert erkennt das Finanzamt dies an??


Ja, als außergewöhnliche Belastung! Allerdings auch wirklich nur, wenn ihr nicht verheiratet gewesen seid. Dies verwechselt das Finanzamt gerne und fordert erstmal pauschal Anlage U für Ehegatten... Musste bereits zwei Mal deswegen Einspruch einlegen, weil sie das nicht gerafft hatten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage an die "Steuerexperten"
BeitragVerfasst: Sa Mär 14, 2009 21:55:28 
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Registriert: So Apr 17, 2005 16:56:31
Beiträge: 11
Wohnort: 49624 Löningen
Hallo Kelonikoa,

kannst du mir ne Info geben wie genau du das bei Finanzamt umsetzt, Belege usw. Hast du auch Info wie das aussieht mit den 3 Monaten vor der Geburt?

Kann auch bei E-Mail sein.

Danke!

Gruß

Hobby-schrauber


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