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 Betreff des Beitrags: Unterhaltsurkunde
BeitragVerfasst: Di Jul 06, 2010 15:12:38 
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Registriert: Fr Okt 31, 2008 00:05:30
Beiträge: 14
Wohnort: Bayern
Hallo,

erbitte mir hilfreiche Auskünfte/Erfahrungsaustausch zu meinen Fragen/Situation...


-bestehende dynamische Unterhaltsurkunde mit 100% Klausel des jeweiligen Mindestbeitrags
-Kind 6 Jahre
-bereinigtes Nettoeinkommen aus Vollzeitjob pro Monat 1098 Euro
-9 Jahre Festeinstellung mit Samstagarbeit+Überstunden ect.


Ich möchte diese Urkunde ändern in eine statische und neu berechnen lassen, da mein Einkommen sich nicht verändert hat in den letzten Jahren und auch nicht verändern wird und ich den Mindestunterhalt nicht mehr leisten kann (272 Euro) aufgrund des Selbstbehaltes den ich auch wirklich dringendst benötige.

Meine Anfragen übers JA hat ergeben das man sich mit der KM einigen möchte und meine Urkunde bestehen bleiben soll und ich den bisherigen Unterhalt weiter zahlen soll. (202 Euro)

Ich möchte allerdings eine neue Urkunde erwirken... was das JA scheinbar vermeiden möchte...

geht das auch unbürokratisch übers Jugendamt wenn diese wollen oder MUSS unbedingt der Klageweg gewählt werden???

Vielen Dank für eure Hilfe!!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhaltsurkunde
BeitragVerfasst: Di Jul 06, 2010 15:35:41 
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Registriert: So Dez 08, 2002 20:38:29
Beiträge: 2889
Rage hat geschrieben:
Ich möchte diese Urkunde ändern in eine statische und neu berechnen lassen,


Und wovon träumst Du nachts?

Rage hat geschrieben:
Meine Anfragen übers JA hat ergeben das man sich mit der KM einigen möchte und meine Urkunde bestehen bleiben soll und ich den bisherigen Unterhalt weiter zahlen soll. (202 Euro)


Hast Du WIRKLICH von dem JA etwas anderes erwartet?

Rage hat geschrieben:
Ich möchte allerdings eine neue Urkunde erwirken... was das JA scheinbar vermeiden möchte...


Schnellmerker!

Rage hat geschrieben:
geht das auch unbürokratisch übers Jugendamt wenn diese wollen


Die Antwort hat Dir das JA schon gegeben.

Rage hat geschrieben:
oder MUSS unbedingt der Klageweg gewählt werden???


Ohne Klage keine Änderung!

Simon II

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Kinder brauchen beide Eltern!


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhaltsurkunde
BeitragVerfasst: Di Jul 27, 2010 22:50:12 
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Registriert: Fr Okt 31, 2008 00:05:30
Beiträge: 14
Wohnort: Bayern
Kann wer einen Anwalt aus Nürnberg/- Umgebung empfehlen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhaltsurkunde
BeitragVerfasst: Mi Jul 28, 2010 03:22:55 
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Registriert: Do Jan 06, 2005 20:58:01
Beiträge: 2993
Ein Anwalt wird dir vor allem zusätzliche Kosten verursachen und in der Sache vermutlich nichts bringen.

Vorallem denke komplett um: Beantrage umgehend Hartz 4!!

Aufgrund von §11, Abs. 7 SGB II kannst du den titulierten Unterhalt, den du weiterzahlst, voll vom Einkommen absetzen und hast zusätzlich die Freibeträge vom Einkommen - im Ergebnis vermutlich dann ca. 1090 tatsächlich zur Verfügung und ggfs. noch zusätzlich die www.umgangskosten.de . (.... näheres kann man nicht sagen, da deine Angaben dazu oben nicht ausreichen und das Forum auch nicht der Platz ist für hinreichend genaue Angaben).

gruss
maxo

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Besser ist gleichberechtigte Elternschaft. Deshalb: Gemeinsame Sorge ab Geburt! www.familieninfotreff.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhaltsurkunde
BeitragVerfasst: Mi Jul 28, 2010 07:05:04 
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Registriert: Mi Mai 21, 2003 06:26:34
Beiträge: 144
Eine Erfahrung, die ich hier mitteilen will:
Ich hatte vormals auch zwei unbegrenzte Unterhaltstitel für meine Kinder (10, 16J) bedienen müssen.
Mittlerweile wurden diese zwei Kinderunterhaltstitel (mit dem Zusatz Unter Abänderung des vorherigen Titels) und das ohne Anwalt und ohne Gericht, begrenzt auf das jeweilige 18Lj.
Diese KU-Titel wurden damals dem JA (Beistandschaft) vorgelegt. Das war vor 5 Jahren. Und es kam auch kein Widerspruch Seitens des JA`s.


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhaltsurkunde
BeitragVerfasst: Mi Jul 28, 2010 21:37:02 
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Registriert: Di Okt 04, 2005 14:34:59
Beiträge: 688
Wohnort: NRW
Kindesunterhalt kann nicht vom Einkommen "abgesetzt" werden, da keine "Belastung". Hartz IV ist keine Zukunftsperspektive - für niemanden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhaltsurkunde
BeitragVerfasst: Do Jul 29, 2010 07:17:37 
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Registriert: Mo Sep 22, 2008 08:33:34
Beiträge: 475
Wohnort: Bayern
@Maxo
Wer jemandem HartzIV empfiehlt kennt es nicht oder hat zwischen den Ohren ein Vakuum.

Eine Änderung wirst Du ohne Klage nicht durchbekommen. Das JA kann den Titel ändern, will das aber in 95 % der Fälle nicht. Du wirst aber wohl auch vor Gericht kaum Chancen haben, da Du bei Beginn deiner Zahlungen bereits das gleiche Nettoeinkommen erzielt hast. In dieser Hinsicht hat sich ja nichts verändert.

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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhaltsurkunde
BeitragVerfasst: Do Jul 29, 2010 16:08:50 
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Registriert: Fr Okt 31, 2008 00:05:30
Beiträge: 14
Wohnort: Bayern
Also aktuell möchte weder das JA noch die Mutter den Titel gütlich ändern... vielmehr wird nur auf einem simplen Brief geschrieben das ich erstmal nur 200 weiterzahle und der Rest gestundet wird... damit lässt man mich offen in die Schuldenfalle rennen... ohnehin haben sich schon Beiträge angesammelt... damit bin ich auch weiterhin immernoch durchs Hintertürchen vollstreckbar usw...

... ich weis das anwälte auch nicht das gelbe vom ei sind... aber bitte wer soll mir helfen... ich lebe selbst an der Armutsgrenze... keine urlaube nix... kennt ihr alle selber... aber das kann doch nicht so richtig sein... es fühlt sich niemand zuständig... und man lässt einen an der langen hand verhungern...

... ich möchte doch nur eine änderung dieser urkunde... die mir damals auf druck eines RA auferlegt wurde und zudem mir damals auch keiner die nachteile erklärt hat...

... so ne kacke verdammt ...


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhaltsurkunde
BeitragVerfasst: Do Jul 29, 2010 17:44:11 
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Registriert: Fr Okt 31, 2008 00:05:30
Beiträge: 14
Wohnort: Bayern
siggi08 hat geschrieben:
Du wirst aber wohl auch vor Gericht kaum Chancen haben, da Du bei Beginn deiner Zahlungen bereits das gleiche Nettoeinkommen erzielt hast. In dieser Hinsicht hat sich ja nichts verändert.


Wieso das denn? Der Unterhalt sowie die Urkunde wurden damals bei Alterstufe 1 berechnet und schon da sagte man mir das ich genau bis auf ein paar Euros den Mindestunterhalt zahlen muss... der bei 199 Euro lag...

...heute ist mein Einkommen das selbe aber die Atersstufe hat sich verändert... und mit den jetzigen 272 Euro fall ich in den Mangelfall rein...

... trotzdem wurde mir die dynamische aufgetischt... Vom Druck es RA überrollt und unsachgemäße Aufklärung unterschrieben obwohl ich laut und deutlich zu verstehen gab das ich keine Gehaltserhöhungen zu erwarten habe...

... demnach müßte das angepasst werden ... ich kann nur soviel zahlen wie im Topf drin ist ... Nebenjobs in der Theorie einfach... praktisch nicht bewältigen... in meinem Fall zumindest ...

Ich war noch nie vor einem Gericht... wie wird so eine Abänderungsklage verhandelt? Muss ich da persönlich Vorsprechen(Verhandlung) oder wird das aufgrund meiner Unterlagen am Bürotisch eines Richters entschieden?


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhaltsurkunde
BeitragVerfasst: Do Jul 29, 2010 18:31:32 
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Registriert: So Dez 08, 2002 20:38:29
Beiträge: 2889
Rage hat geschrieben:
Ich war noch nie vor einem Gericht... wie wird so eine Abänderungsklage verhandelt? Muss ich da persönlich Vorsprechen(Verhandlung) oder wird das aufgrund meiner Unterlagen am Bürotisch eines Richters entschieden?


Du brauchst einen guten Anwalt, der den Antrag stellt.

Zu diesem Antrag kann die Gegenseite stellung nehmen.

Evt. geht dieses Ping-Pong-Spiel zwei- oder dreimal.

Dann wird der Termin für eine Gerichtsverhandlung festgelegt und Du zu diesem Termin vorgeladen.

Wenn es soweit ist, dann melde Dich hier nochmal, damit wir Dir ein paar Tips für das Verhalten vor Gericht geben können.

Simon II

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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhaltsurkunde
BeitragVerfasst: Fr Jul 30, 2010 20:40:41 
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Registriert: Do Jan 06, 2005 20:58:01
Beiträge: 2993
stev123 hat geschrieben:
Kindesunterhalt kann nicht vom Einkommen "abgesetzt" werden, da keine "Belastung".

Bei SGB II schon. Vielleicht störst du dich auch nur am Wort "abgesetzt". Zu zahlender Unterhalt wird eben "anrechnungsfrei" gestellt.

stev123 hat geschrieben:
Hartz IV ist keine Zukunftsperspektive - für niemanden.

Das mag ja sein. Aber es ist hierzulande vorgesehen, dass auf diese Weise Menschen mit keinem oder mit Niedrigeinkommen unterstützt werden. Warum sollte er das nicht in Anspruch nehmen?

Machen wir doch einfach mit den (lückenhaften) Angaben eine Beispielrechnung und nehmen an, dass er an monatlich 10 Tagen (jahresdurchschnittlich, also inkl. Ferien) das Kind bei sich hat:

Zitat:
Einkommen:
ca. 1500 Bruttoeinkommen
= 1091 Nettoeinkommen
- 310 Freibetrag nach SGB II
- 272 titulierter Unterhalt nach §11, Abs.2 SGB II
+ 0,00 Kindergeld
= 509 Euro anrechenbares Einkommen

Bedarf:
440 Euro Bruttowarmmiete 2 Personen (wegen Umgang)
359 Euro Regelleistung Erwachsener
14,36 anteiliger Alleinerziehendenmehrbedarf
83,67 anteiliger Regelsatz Kind an den Umgangstagen

= 897 Euro Bedarf

Ergebnis: Er kann aufstockend ca. 388.- Euro von der lokalen ARGE/Jobcenter erhalten. Tatsächlich verfügbar hat er dann nach Begleichung des Kindesunterhaltes: 1207.- Euro.

http://www.umgangskosten.de


Ich nehme an, das ist besser als seine jetzige Situation - und besser als hätte er ohne sichere Aussicht auf Erfolg auch noch Geld einem Anwalt hinterhergeschossen.

gruss
maxo

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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhaltsurkunde
BeitragVerfasst: So Aug 01, 2010 10:11:52 
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Registriert: Fr Okt 31, 2008 00:05:30
Beiträge: 14
Wohnort: Bayern
@maxo

deine Beispielrechnung und Auslegung der Sache ist sicherlich und hoffentlich für andere hier mit ähnlichen Problemen ein Anhaltspunkt zur Bewältigung gleicher Problematiken...

... in meinem Fall ist es so das man mir keinen Umgang zum Kind gewährt und diesen ständig boykotierte sodass sich für gewisse Punkte deiner Rechnung keine Anwendung finden lassen ... ich durfte nie der Vater meines Kindes sein und es kennt mich auch nicht als diesen... man hat das einfach nicht erwünscht und da ich in der Sache mich als labil bezeichnen würde hat man mich ziemlich schnell in die Knie gezwungen ... ich konnte es einfach nicht ertragen das ich als "Vater" schlichtweg ausgetauscht wurde gegen einen neuen... es gibt keinen Kontakt mehr zu meinem Kind... und die die es mal gab... waren lächerlich und wurden boykotiert und wenn ich noch einen Ton sage gibts in die Fre**e...

... kurz um... ich werde das so wohl nicht anrechnen lassen können...


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