stev123 hat geschrieben:
Kindesunterhalt kann nicht vom Einkommen "abgesetzt" werden, da keine "Belastung".
Bei SGB II schon. Vielleicht störst du dich auch nur am Wort "abgesetzt". Zu zahlender Unterhalt wird eben "anrechnungsfrei" gestellt.
stev123 hat geschrieben:
Hartz IV ist keine Zukunftsperspektive - für niemanden.
Das mag ja sein. Aber es ist hierzulande vorgesehen, dass auf diese Weise Menschen mit keinem oder mit Niedrigeinkommen unterstützt werden. Warum sollte er das nicht in Anspruch nehmen?
Machen wir doch einfach mit den (lückenhaften) Angaben eine Beispielrechnung und nehmen an, dass er an monatlich 10 Tagen (jahresdurchschnittlich, also inkl. Ferien) das Kind bei sich hat:
Zitat:
Einkommen: ca. 1500 Bruttoeinkommen
= 1091 Nettoeinkommen
- 310 Freibetrag nach SGB II
- 272 titulierter Unterhalt nach §11, Abs.2 SGB II
+ 0,00 Kindergeld
= 509 Euro anrechenbares Einkommen
Bedarf: 440 Euro Bruttowarmmiete 2 Personen (wegen Umgang)
359 Euro Regelleistung Erwachsener
14,36 anteiliger Alleinerziehendenmehrbedarf
83,67 anteiliger Regelsatz Kind an den Umgangstagen
= 897 Euro Bedarf
Ergebnis: Er kann aufstockend ca. 388.- Euro von der lokalen ARGE/Jobcenter erhalten. Tatsächlich verfügbar hat er dann nach Begleichung des Kindesunterhaltes:
1207.- Euro.
http://www.umgangskosten.de Ich nehme an, das ist besser als seine jetzige Situation - und besser als hätte er ohne sichere Aussicht auf Erfolg auch noch Geld einem Anwalt hinterhergeschossen.
gruss
maxo