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2 eMails eines Anwaltes an den Autor:

Väter verlieren immer!

"Tut mir leid, vielleicht bin ich ja hier fehl am Platze, aber ich muss irgendwo meinen Frust loswerden. In aller Kuerze: Ich bin Anwalt, mache hauptsaechlich Familienrecht und habe gestern ein Sorgerechtsverfahren vor dem OLG ... verloren. Einige von den in diesem Link gegeben Tipps habe ich selber verwendet (größtenteils finde ich sie wirklich sehr gut). Genutzt hat letztlich alles nichts.

Obwohl sich der 10-jährige Sohn meines Mandanten dafuer entschieden hat, bei seinem Vater, meinem Mandanten bleiben zu wollen, hat das OLG die Sorge auf die Mutter übertragen. Ich will das hier nicht alles genau wiedergeben: Tatsache ist jedenfalls, dass beide Eltern zu Erziehung und Betreuung gleich gut geeignet waren. Den Ausschlag gab dann letztlich die Tatsache, dass die Mutter eben die Mutter ist. Ich vertrete einige Väter, aber langsam bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Väter keinen Anwalt brauchen können. Ich habe wirklich mit viel Engagement und viel Sachverstand gearbeitet. Genützt hat es ... nichts. Zum erstenmal komme auch ich zu dem Ergebnis, dass Väter keine Chance bei Sorgerechtsprozessen haben, weil sie eben Väter sind. Obwohl es angeblich keinen natürlichen Vorrang der Mutter gibt, dient er tatsaechlich als Argument. Kinder gehören zur Mutter, es sei denn. der Vater übernimmt die Mutterrolle. Was fuer ein Schwachsinn! Letztlich kann man als Anwalt da nur resignieren. Ich kann doch meinen männlichen Mandanten nicht guten Gewissens raten, dass Sorgerecht zu beantragen. In der Regel, ernten sie doch allein deshalb Vorwürfe, weil sie überhaupt wagen es zu beantragen. Also kann man allen Vätern nur raten, sich rechtzeitig mit der Mutterrolle zu befassen, falls sie ihre Kinder behalten wollen. Das heisst aber bitteschoen auch, dass sie nicht den ganzen Tag einfach arbeiten gehen und ihre Kinder alleine lassen.

Ach was soll'! Falls irgendjemand noch eine Idee hat, was sich gegen den natürlichen Vorrang der Mutter einwenden laesst, teile er mir dieses bitte mit.

MfG

..."

"Hallo!

Nett, dass Sie mir geantwortet haben. Tut mir leid, dass Sie es nicht geschafft haben. Aber was Sie schreiben, bestätigt mich letztlich nur in meinem Frust. Mit der Geschwistertrennung läuft das ganz einfach so, dass sie nur dann als Argument herangezogen wird, wenn sie ein bestimmtes gewünschtes Ergebnis stützen soll. Bei meinem Fall war es doch genau umgekehrt. Der 9-jaehrige Sohn wollte unbedingt zum Vater, die 13-jaehrige Tochter zur Mutter. Bis zum Sachverständigengutachten bin ich garnicht erst gekommen. Für alle war doch sonnenklar, dass ein 9-jähriger zur Mutter muss. Natürlich kommt da eine Geschwistertrennung nicht in Betracht. Der kleine hat so geweint, dass ich bald selber angefangen haette.

Vielleicht brauchen Vaeter Anwälte, die sie unterstuetzen, aber manchmal weiss ich nicht, was dass noch bringen soll. Wir haben hier im Bezirk einen Anwalt, der sich damit bruestet, noch nie ein familienrechtliches Verfahren verloren zu haben. Jetzt habe ich rausgekriegt, dass er noch NIE einen Vater in einem Sorgerechtsstreit vertreten hat. Hätte ich meinem Mandanten nicht auch vorher sagen müssen, dass er sowoeso keine Chance hat??? Ich hab wirklich alles Menschenmögliche getan und diese "netten" OLG-Richter haben mich doch tatsächlich fuer meine Schriftsätze (insgesamt bestimmt 20) hoch gelobt und den Gegenanwalt wegen seiner Unsachlichkeit gerügt und verloren haben wir doch!

Kann ich es als Anwältin wirklich vertreten meinem Mandanten zu einem Sorgerechtsverfahren zu raten? Ich kann mich jedenfalls nicht damit brüsten, noch nie ein Verfahren verloren zu haben. Ich verliere am laufdenden Band und kann folglich auch nicht einfach doppelte Gebühren verlangen. Und dann behandeln einen die Richter zuweilen auch noch, als wäre man überflüssig und würde das Verfahren eigentlich nur behindern. Ich bin ganz sicher, dass hinter den niedrigen Streitwerten in Sorgerechtsverfahren der Gedanke steht, dass sich die Anwälte hier nicht "unnötig" einmischen sollen. Tatsache ist, das an einem Sorgerechtsstreit spätestens nach dem zweiten Schriftsatz nichts mehr verdient ist. Eigentlich pervers, wenn man sich überlegt, dass die elterliche Sorge fuer ein Kind im Verbundverfahren gerade mal 1.500,00 DM wert sein soll. Na ja, vielleicht verstehen Sie jetzt die Anwälte auch ein bisschen.

Allerdings muss ich zugeben, dass ich neulich einmal Erfolg hatte und eine 1,5-jaehrige Tochter entgegen(!!) dem Sachverständigengutachten zu ihrem Vater gebracht habe. Die Mutter war Alkoholikerin, drogenabhaengig und ihr neuer Freund hat das Kind nachweislich misshandelt. Na, wie habe ich das gemacht?

Klar können Sie die mail in ihre Seite aufnehmen. Vielleicht ist es nicht übel, wenn die Betroffenen auch mal mitkriegen, wie ohnmächtig man sich als Anwalt fühlen kann.

...

Und im Zweifelsfall den Anwalt wechseln. Es hat gerade in Familiensachen absolut keinen Wert, wenn man kein Vertrauen zu seinem Anwalt hat. Und legen Sie nicht zuviel Wert auf die Fachanwaltsbezeichnung. Die Frage des Sorgerechts kommt in den Kursen zum Fachanwalt praktisch nicht vor.

Viel Glück!

..."


Auch Hausmänner bekommen im Scheidungsfall das Sorgerecht nicht!

Kein Sorgerecht für Hausmann!

Der folgende Bericht aus HAZ vom 22.2.96:

(Posting in der Newsgroup de.soc.familie vom 26.2.96)

GERICHT TRAUT DEM LUSTPRINZIP NICHT

Ein kleines Mädchen will zu seinem Vater, doch die Gerichte haben bis zur letzten Instanz anders entschieden. Sie sprachen das Sorgerecht fuer die Siebenjährige der Mutter zu, weil diese dem Kind Qualitäten vermittele, "die es für ein befriedigendes, erfolgreiches Dasein als Erwachsene braucht, nämlich unter anderem das Ertragen von realitätsbedingten Einschränkungen und das Respektieren von Ordnungssystemen". Dem Vater traut man eine Erziehung zu Disziplin und Ordnung nicht zu, was wohl mit daran liegt, dass er ein ewiger Student ist und derzeit von Sozialhilfe lebt.

Die Mutter (38), Erzieherin mit Ganztagsstelle, war nach der Scheidung mit dem Kind aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hatte sich in der Nachbarschaft niedergelassen. Die Siebenjährige geht vormittags zur Schule und besucht danach bis zum Feierabend der Mutter einen Kinderhort. Vater und Tochter blieben auch nach der Trennung in regelmässigem Kontakt, der Student (44) mit fast 25 Semestern in verschiedenen Studienfaechern beantragte für sich das Sorgerecht.

Der zustaendige Familienrichter entschied gegen ihn, obwohl das Mädchen einem Gutachter der MHH gegenüber bekundet hatte, lieber beim Papa bleiben zu wollen. Dennoch sprach sich der Sachverständige fuer die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter aus, die über eine überschaubarere Lebensperspektive verfüge und für sich und das Kind sorgen könne. Der Vater biete auch künftig keine zufriedenstellenden Lebensverhältnisse für sich und seine Tochter. Auch suchten Mädchen gerade in diesem Alter verstärkt "die emotionale Zuwendung des gegengeschlechtlichen Elternteils ohne dass daraus Schlüsse fuer die künftige innere Beziehung zwischen den beiden abgeleitet werden könnten.

Der Vater legte Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, das einen weiteren psychologischen Gutachter einschaltete. Wieder beharrte das Mädchen darauf, diesmal sogar angesichts eines kompletten Familiensenats, beim Vater verbleiben zu wollen. Doch das OLG folgte wiederum dem Psychologen, der dem Vater anlastete, aufgrund seiner gescheiterten beruflichen Existenz das Kind zum Mittelpunkt seines Daseins zu machen und dabei "erziehungsnotwendige Einschränkungen" bei dem Mädchen zu vermeiden. Das dürfte "mit einiger Wahrscheinlichkeit" zu einem Leben nach dem Lustprinzip führen.

Die Anwältin der Mutter, Margarete Fabricius-Brandt, kommentierte die Entscheidung des OLG als einen Erfolg für das Kind, auch wenn es das heute noch nicht erkennen könne. "Beruflich gescheitert ", so die Anwältin, "war das Mädchen die einzige Möglichkeit für den Vater, einen Sinn in seinem Leben zu finden. Diese Bürde hat das Gericht dem Kind nicht aufgeladen." Auf die Mutter kommt jetzt jedoch noch ein weiterer Prozess zu: Der geschiedene Student will auf Zahlung von Unterhalt klagen. (F., HAZ v. 22.02.96) Hat man je einer Mutter das Sorgerecht verweigert, weil sie "beruflich gescheitert" ist, das Kind die einzige Sinngebung im Leben ist oder von Sozialhilfe lebt ?


Bericht von Peter

Seit August leben meine Frau und ich getrennt. Da sie alles mitnahm und ich seit Juni arbeitslos bin, mußte ich schauen, wie ich ohne Umzugsfirma die Reste meiner ehemaligen "Firma" in die 3 Zimmerwohnung brachte und wo ich möglichst günstig eine Küche, Schlafzimmer etc. her bekam. So dauerte es einige Zeit, bis ich Platz für unsere 2 Kinder geschafft hatte und ihnen auch eine warme Mahlzeit bereiten konnte. Mittlerweile hatte meine Frau nicht nur diese alleine an ihrem Wohnort angemeldet, sondern auch in einem Ganztageskindergarten untergebracht, bei Gericht das alleinige Sorgerecht beantragt etc. Auch wenn die Kinder nach dem Besuch bei mir nicht mehr zurück wollten, wurden sie mit relativer Gewalt und gegen ihre Tränen von der Mutter abgeholt - meine Anfragen, ob dies so ok wäre und ob man nicht etwas machen könnte, wurde mir von ALLEN offiziellen SEITEN ( natürlich auch von der Beratungsstelle des Amtsgerichtes, von einem Rechtsanwalt etc. ) mitgeteilt, dass ich als Mann keine Chance auf meine Kinder habe. Als nun die Kinder mich auf einer mehrtägigen Reise begleiten wollten, bei der wir mehrere Freunde aufsuchen wollten ( ich nutzte dafür die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch - d.h. für 1 Std. Vorstellungsgespräch wurde mir die gesamte Reise vergütet ) brach meine Frau mit Gewalt in meine Wohnung ein und teilte mir mit, dass sie jetzt IHRE KINDER mitnimmt  Ihr durchdringendes Schreien nach dem Eindringen verängstigte die Kinder maximal; wer es am wenigsten aushielt war unser Sohn, den sie sich schnappte und mit ihm in die Nachbarschaft rannte und von dort die Polizei anrief. Ich brachte unsere Tochter zu einem Freund, die Kleidung unseres Sohnes stellte ich vor der Wohnungstür meiner Frau ab und flüchtete.

Aufgrund dieses Vorgehens gab es 2 Wochen später vom Gericht eine vorläufige Anordnung und eine erste Anhörung - Ergebnis:
(+) die Kinder sind unter der Woche vorwiegend bei mir, jedes Wochenende bei ihr
(-) da ich mit der Tochter verreiste ( floh ), bekam ich alleine Reiseverbot
(-) da ich mit unserer Tochter bei Fremden übernachtete und bei einem Freund an diesem fraglichen Tag unterbrachte, Übernachtungsverbot bei Freunden, Großeltern etc.
(-) da unsere Kinder einen Kindergarten 2x zum Schnuppern besuchten, Besuchsverbot für jeden anderen Kindergarten, als den weit entfernten Ganztageskindergarten, den sie zwangsweise 2 Tage pro Woche besuchen müssen,
(-) das Verbot, bei "geschäftlich" orientierten Aufenthalten die Kindern mitzunehmen.

Des weiteren ordnete der Richter an, dass die ältere Tochter befragt werde, wo sie wohnen möchte und ein Psychologe soll herausfinden, zu wem die Kinder die engere Beziehung haben. Inzwischen ist folgendes geklärt: die Tochter teilte dem Psychologen direkt und der Sohn indirekt mit, dass beide bei mir wohnen wollen; beide Kinder zeigten unmißverständlich, dass sie die innigere Beziehung zu mir haben. Der Psychologe teilte jedoch dem Gericht mit, dass beide Eltern gleich kompentent in der Erziehung sind - daher kann er zur Zeit keinen empfehlen ( wie war noch die Fragestellung ?? ). Auch gab mir gegenüber der Psychologe zu, dass es noch in den grau- und weißhaarigen Köpfen der Richter festgeschrieben steht: KINDER GEHÖREN ZUR MUTTER - weshalb ich keine Chance auf die Kinder habe.

(Anmerkung:Der Psychologe erstellt ein Gutachten, das dem Richter gefällt - um weitere Aufträge zu erhalten. Der Richter beruft sich dann auf das seiner Meinung nach "unabhängige" Gutachten, das seine vorgefaßte Meinung bestätigt)

D.h. nur wenn sich eine Mutter etwas außergewöhnlich massives zu Schulden kommen läßt, wird notgedrungen auf den Vater zurück gegriffen.

Des weiteren sagte mir der Richter bei dem Anhörungstermin unzweifelhaft ins Gesicht: "Sobald Sie wieder einen guten Job angeboten bekommen, werden Sie die Kinder loswerden wollen und sie in einen Ganztageskindergarten stecken; dann sollen sie da bleiben, wo sie sich schon eingewöhnt haben".

(Anmerkung: Peter kann sehr froh sein, dass er überhaupt erreicht hat, dass die Kinder vorwiegend bei ihm sind. Er hätte sich besser ausschließlich um die Kinder kümmern sollen, anstatt Bewerbungsgespräche o.ä. zu führen!)

Bericht und Tipps von Angelika

Zu meiner Person: Ich bin weiblich, 29 Jahre, habe (noch) keine leiblichen Kinder

Mitte 1996 habe ich einen Mann kennengelernt, der zwei Kinder (damals 5 und 7) aus erster Ehe hatte, diese lebten bei der Ex-Frau. Schnell merkte ich, dass die Kinder dort nicht gut aufgehoben waren. Kurze Begründung: Unsauberkeit, schlechte Fürsoge, Schläge, Mißhandlungen, seelische Grausamkeiten. Mein Mann (wir haben 1998 geheiratet) hatte keine Hoffnungen und auch nicht die Kraft, einen Sorgerechtsprozeß anzufangen. Zusammen wurden wir stark, wenn wir die Kinder gesehen haben, gespürt haben, wie es ihnen bei der Mutter ging, erstickten wir fast vor Frust und Angst um die Kinder. Sie selber übten ihrem Alter entsprechend regelrecht Druck auf uns auf, dass machte uns Mut.

1997 stellte mein Mann einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechtes, die Scheidung lief noch. Wochenlang geschah garnichts, dann hörte der Richter die Kinder an und entschied, dass ein psychologisches Gutachten der Kinder erstellt werden sollte. Es vergingen wieder Wochen, die Anwälte begannen, "schmutzige Wäsche zu waschen". Die Kinder standen zwischen zwei Stühlen, hatten Angst vor der Mutter, die nun wußte, bei wem sie leben wollten. Nach 7 Monaten fing das Gutachten an. Es dauerte 1 Jahr, zwischendurch war die Gutachterin der Überzeugung, dass die Kinder doch besser bei der Mutter bleiben sollten, auch wenn sie weiß, dass sie bei uns besser aufgehoben wären.

Zwischenzeitlich meinte unsere Anwältin, alles wäre klar, wir könnten die Kinder ab den Ferien bei uns behalten, sie hätte alles mit dem Richter "intern" geregelt. Wir glaubten und vertrauten ihr, bis zu dem Tag, als ein Gerichtsvollzieher mit einem Vollstreckungsurteil die Kinder holen wollte, um sie der Mutter zu übergeben. Die Kinder und auch wir dachten, wir hätten alles geschafft und plötzlich fing alles von vorn an.

Durch unser Verhalten hatten wir bei der Gutachterin schlechte Karten, mein Mann konnte sie jedoch nach langer Zeit davon überzeugen, dass wir auf Anraten der Anwältin so gehandelt haben. Als wir von den Kinder erfahren hatten, dass nun auch der neue Lebensgefährte der Mutter die Kinder schlug, haben wir bei der Gutachterin nicht locker gelassen, wir appelierten an ihr Gewissen, riefen immer wieder bei ihr an. Plötzlich war das Gutachten fertig, 40 Seiten und durchweg positiv für uns. Wir konnten es nicht fassen.

Seit Oktober letzten Jahres leben "unsere" beiden Mädchen (inzwischen 7 1/2 und 9 1/2) bei uns. Wir waren dafür, dass die Kinder ihre Mutter regelmäßig sehen, zuerst fanden Besuchskontakte beim Kinderschutzbund statt, dort lief bereits alles schief, durch die Äußerungen und das Auftreten der Mutter hatten die Kinder selbst bei diesem "beschützen Umgang" Angst vor der Mutter. Erschwerend kam hinzu, dass sie einen Teil des Spielzeuges der Kinder verkauft hatte und ihnen ein schlechtes Gewissen machte, weil sie nun wieder arbeiten muß. Kontakte finden zur Zeit keine mehr statt, die Kinder verweigern sich sogar am Telefon. Im Moment sind wir gerade dabei, gerichtlich das Umgangsrecht der Mutter für eine gewisse Zeit auszusetzen, damit die Kinder zur Ruhe kommen. Das Jugendamt und die Gutachterin befürworten inzwischen eine Kontaktsperre, da bei der Mutter keine Einsicht ihrer Fehler zu erwarten ist.

Als die Gerichtsverhandlung im Herbst letzten Jahres stattfand, war das neue Kindschaftsrecht noch fast druckfrisch und damit der Richter vorsichtig. Durch diesen Umstand besteht das gemeinsame Sorgerecht, was jedoch in unserem Fall nur Probleme macht. Aber, Zitat:"Wir können der Mutter doch nicht die Kinder nehmen und zugleich das Sorgerecht, das wäre ein zu großes Manko für eine Frau!"

Ratschlag für Väter und auch für neue Lebenspartnerinnen:

Und Ihr, die neuen Partnerinnen, gebt den Vätern Kraft und Mut, seit den Kindern eine gute Freundin und macht den Sachverständigen klar, dass vielleicht auch mal eine "Stiefmutter" für ein Kind besser sein kann, als die biologische Mutter.

Das glückliche Lachen eines Kindes läßt alle Qualen vergessen!!!!

Angelika

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